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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 26.05.2011

Veröffentlichung von personenbezogenen Daten durch Schulen

Nach meinen Erfahrungen äußern viele Schulen immer wieder den Wunsch, Informationen über Ereignisse aus dem Schulleben auch personenbezogen einer größeren Öffentlichkeit - beispielsweise auf der Schulhomepage - zugänglich machen zu können. Aus datenschutzrechtlicher Sicht bedarf es hierfür in aller Regel freiwilliger, informierter und schriftlicher Einwilligungen der Betroffenen. In der Praxis sehen sich die Schulen aber regelmäßig vor das Problem gestellt, rechtlich einwandfreie Einwilligungserklärungen einzuholen.

Um hier endlich Rechtsklarheit sowohl für die Schulen als auch für alle Betroffenen zu schaffen, stellt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz folgende vier differenzierten Muster-Einwilligungserklärungen für alle Gruppen von Schulangehörigen zum bayernweiten Einsatz zur Verfügung:

Die Muster-Einwilligungserklärungen beziehen sich nur auf die Veröffentlichung von Fotos und Texten; die Veröffentlichung von - datenschutzrechtlich noch sensibleren - Ton-, Video- und Filmaufnahmen ist hiervon nicht umfasst. Wichtig: Kein Betroffener ist verpflichtet, seine Einwilligung zu geben; aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung dürfen den Betroffenen auch keine Nachteile entstehen.

Mit jeder Veröffentlichung von personenbezogenen Daten einschließlich Fotos sind allerdings datenschutzrechtliche Risiken verbunden. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen im Internet: die Daten können über Internet-Suchmaschinen aufgefunden, mit weiteren im Internet verfügbaren Daten verknüpft, verändert oder zu anderen Zwecken verwendet werden. Daher empfehle ich den Schulen, bei der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten grundsätzlich Zurückhaltung zu üben. Gerade Schulen müssen mit personenbezogenen Daten bewusst und sparsam umgehen.

Die Muster-Einwilligungserklärungen basieren auf Vorarbeiten des Referats für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München und sind mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abgestimmt. Ich habe daher das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gebeten, die Muster-Einwilligungserklärungen allen bayerischen Schulen verbindlich vorzugeben.