Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 01.02.2012
Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 09.11.2010 sind derzeit nur die Daten von juristischen Personen als Zahlungsempfänger von EU-Agrarbeihilfen auf der Internetseite www.agrar-fischerei-zahlungen.de (externer Link) der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung einsehbar. Die Daten von natürlichen Personen bleiben dagegen einstweilen gesperrt, bis über einen noch von der EU-Kommission vorzulegenden Vorschlag über eine Neuregelung für die 27 Mitgliedstaaten entschieden ist.