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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 27.04.2010

Bürger können der Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte durch automatisierten Abruf über das Internet widersprechen

Darf die Meldebehörde anderen Personen Auskunft über Meldedaten von mir durch automatisierten Abruf über das Internet erteilen?
Die Meldebehörde darf dritten Personen durch automatisierten Abruf über das Internet Auskunft über meinen Namen, meinen Vornamen, meinen Doktorgrad und meine Anschriften erteilen (einfache Melderegisterauskunft)
Kann ich eine einfache Melderegisterauskunft durch automatisierten Abruf über das Internet verhindern?
Ja, Sie können dieser Form der Auskunftserteilung widersprechen. Den Widerspruch müssen Sie schriftlich oder mündlich bei Ihrer Meldebehörde einlegen. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.