Der Bayerische Landesbeauftragte für
den
Datenschutz; Stand: 27.7.2009
Internetauftritt
- Darf eine Behörde auf ihrem Webserver IP-Adressen
protokollieren?
- Nein, das Telemediengesetz (TMG) verbietet die Speicherung
von IP-Adressen für andere Zwecke als im Rahmen der Abrechnung von
Diensten, da sie unter Umständen einem bestimmbaren Nutzer zugeordnet
werden können und damit personenbezogene Daten sind.
- Darf eine Behörde auf ihrer Firewall IP-Adressen
protokollieren?
- Ja. Allerdings ist eine Speicherung der IP-Adresse nur bis
zu sieben Tage als technische Vorkehrung zum Schutz der
Datenverarbeitungssysteme gegen unerlaubte Zugriffe zulässig, jedoch
nicht auf den Webservern beim Zugriff auf bestimmte Behördenseiten,
sondern auf den am Internetübergang betriebenen
Sicherheitseinrichtungen (z.B. Firewall).