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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 12.12.2018

Herzlich willkommen auf der Internet-Seite

www.datenschutz-bayern.de

Das ist die Internet-Seite vom Bayerischen Landes-Beauftragten
für den Daten-Schutz
.

Hier können Sie lesen:

  • Was bedeutet Daten-Schutz?
  • Was bedeutet Auskunfts-Recht?
  • Wer ist der Bayerische Landes-Beauftragte für den Daten-Schutz?
  • Was macht der Bayerische Landes-Beauftragte für den Daten-Schutz?
  • Wie kann er Ihnen helfen?
  • Was finden Sie auf dieser Internet-Seite?
  • Wie benutzen Sie diese Internet-Seite?

Was bedeutet Daten-Schutz?

Viele Behörden wissen etwas über Sie.

Beispiel:

Die Gemeinde ist eine Behörde.

Die Gemeinde weiss, wann Sie geboren sind.

Die Gemeinde weiss, ob Sie verheiratet sind.

Die Behörden dürfen nicht jedem sagen, was die Behörden über Sie wissen.

Weil es Regeln für die Behörden gibt.

Diese Regeln sind die Daten-Schutz-Gesetze.

Die Behörden müssen die Daten-Schutz-Gesetze beachten.


Was bedeutet Auskunfts-Recht?

Die Behörde weiss etwas.

Sie wollen das auch wissen.

Dann sagen Sie der Behörde:

Ich will das auch wissen.

Beispiel:

Die Gemeinde baut einen Spiel-Platz.

Die Gemeinde bezahlt dafür Geld.

Sie wollen wissen: Wieviel Geld bezahlt die Gemeinde für den Spiel-Platz?

Dann muss die Gemeinde Ihnen das sagen.

Man sagt auch: Die Gemeinde muss Ihnen die Auskunft geben.


Wer ist der Bayerische Landes-Beauftragte für den Daten-Schutz?

Bild von Dr. Thomas Petri

Er heißt Dr. Thomas Petri.

Die Abgeordneten im Bayerischen Land-Tag haben ihn gewählt.

Die Abgeordneten sind die Vertreter von allen Menschen in Bayern.

Der Daten-Schutz-Beauftragte ist unabhängig.

Das bedeutet: Er bestimmt selbst, was er macht.

Er muss nicht machen, was eine Partei will.

Oder was die Regierung von Bayern will.


Was macht der Bayerische Landes-Beauftragte für den Daten-Schutz?

Er passt auf, dass bayerische Behörden die Daten-Schutz-Gesetze beachten.

Er hilft Ihnen, wenn eine bayerische Behörde die Daten-Schutz-Gesetze nicht beachtet.

Er hilft Ihnen, wenn Sie eine Frage zum Daten-Schutz haben.

Er hilft Ihnen, wenn Sie eine Auskunft von einer bayerischen Behörde haben wollen. Zum Beispiel: Wieviel Geld bezahlt die Behörde für den neuen Spiel-Platz?

Für Sie kostet diese Hilfe nichts.


Wie kann der Bayerische Landes-Beauftragte für den Daten-Schutz Ihnen helfen?

Schreiben Sie einen Brief an den Bayerischen Landes-Beauftragten für den Daten-Schutz.

Die Adresse ist:

Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz
Postfach 22 12 19
80502 München

Oder schreiben Sie eine E-Mail an den Bayerischen Landes-Beauftragten für den Daten-Schutz.

Die E-Mail-Adresse ist: poststelle@datenschutz-bayern.de

Achtung!
Bitte schreiben Sie keine E-Mail, wenn Sie vertrauliche Sachen schreiben wollen.
Vertraulich bedeutet: Nur Sie und der Bayerische Landes-Beauftragte für den Daten-Schutz sollen das lesen. Sonst niemand.

Schreiben Sie vertrauliche Sachen nur in einem Brief.

Oder rufen Sie den Bayerischen Landes-Beauftragten für den Daten-Schutz an.

Die Telefon-Nummer ist: 089 21 26 72 0


Was finden Sie auf dieser Internet-Seite?

Hier finden Sie Informationen über den Daten-Schutz und über das Auskunfts-Recht bei bayerischen Behörden.

Beispiele:

  • Informationen zu verschiedenen Themen.

    Zum Beispiel: Daten-Schutz bei Schulen.

    Zum Beispiel: Auskunfts-Recht.

  • Tätigkeits-Berichte.

    Darin steht, was der Bayerische Landes-Beauftragte für den Daten-Schutz in den letzten Jahren gemacht hat.

  • Meinungen der Daten-Schutz-Konferenz.

    Jedes Bundes-Land in Deutschland hat einen eigenen Landes-Beauftragten für den Daten-Schutz.

    Die Daten-Schutz-Konferenz ist eine Versammlung.

    Dort treffen sich alle Landes-Beauftragten für den Daten-Schutz. Und die Bundes-Beauftragte für den Daten-Schutz.

    Sie sprechen über Themen zum Daten-Schutz.

    Und sie schreiben ihre Meinungen auf.

  • Adressen von den anderen Landes-Beauftragten für den Daten-Schutz.

    Dort gibt es Hilfe zu vielen Behörden und Unternehmen.

    Der Bayerische Landes-Beauftragte für den Daten-Schutz ist nur für die bayerischen Behörden zuständig.

    Haben Sie ein Problem mit dem Daten-Schutz bei einer Behörde in einem anderen Bundes-Land?

    Dann müssen Sie den Landes-Beauftragten für den Daten-Schutz von diesem Bundes-Land fragen.

Die Informationen auf diesen Seiten sind noch nicht in Leichter Sprache.


Wie benutzen Sie diese Internet-Seite?

Hier erklären wir, wie Sie diese Internet-Seite benutzen können.

 

Wie finden Sie Informationen zu einem Thema?

Auf der Internet-Seite links stehen 15 Wörter.

Die Wörter sind blau.

Bild von der Webseite

Wenn Sie auf eines dieser Wörter klicken, dann sehen Sie rechts daneben eine Liste.

Die Wörter in der Liste sind auch blau.

Beispiel:

Wenn Sie auf Themengebiete geklickt haben, sehen Sie das:

Bild von der Webseite

So sehen Sie: Zu diesen Themen-Gebieten gibt es mehr Informationen.

Ein Beispiel:

Sie wollen mehr über den Daten-Schutz in Schulen wissen.

Dann klicken Sie auf Schulen.

Bild von der Webseite

Dann sehen Sie die verschiedenen Themen zum Daten-Schutz in Schulen.

Bild von der Webseite

Klicken Sie auf einen blauen Satz.

Dann sehen Sie die Informationen zu dem Thema.

 

Wie kommen Sie zur Start-Seite zurück?

Die Internet-Seite www.datenschutz-bayern.de fängt mit der Start-Seite an.

Ganz oben links sehen Sie ein Bild.

Bild vom Wappen von Bayern

Das ist das Wappen von Bayern.

Klicken Sie auf das Wappen von Bayern.

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