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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


12.10.2011

Überwachung verschlüsselter Telekommunikation auf Endgeräten (Quellen-TKÜ)

Überprüfung der Verfahren zur Quellen-TKÜ eingeleitet. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz betont Notwendigkeit einer konkreten gesetzlichen Regelung.

Im Zusammenhang mit dem Einsatz von sogenannten Trojanern durch staatliche Sicherheitsbehörden hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz eine Überprüfung der für die Quellen-TKÜ zuständigen polizeilichen Stellen eingeleitet. Zugleich wies er darauf hin, dass die aktuelle Diskussion zur Quellen-TKÜ nicht auf die Frage der technischen Ausgestaltung konkret eingesetzter Trojaner beschränkt werden darf.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern bereits seit geraumer Zeit, dass die Gesetzgeber die Zulässigkeit und die Voraussetzungen der Quellen-TKÜ unter strenger Beachtung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts regeln. Die Strafprozessordnung enthält schon im Grundsatz keine Regelung für eine Quellen-TKÜ, die den Anforderungen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gerecht wird (Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 17. März 2011). Der Gesetzgeber muss in diesem grundrechtsrelevanten Bereich alle wesentlichen Vorgaben selbst treffen, eine Anordnung der nötigen Schutzvorkehrungen etwa nur im Rahmen eines Gerichtsbeschlusses reicht nicht aus.

Auch das bayerische Polizeiaufgabengesetz enthält für eine Quellen-TKÜ keine Ermächtigung, die den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht (24. Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz unter Nr. 3.7).

Der Bayerische Staatsminister des Innern Joachim Herrmann hat den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz anlässlich der aktuellen öffentlichen Diskussion gebeten, die technische Umsetzung der Maßnahmen zur Quellen-TKÜ sowie die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu überprüfen. Er geht von der Rechtmäßigkeit der bisherigen Praxis in Bayern aus.

Ungeachtet der bereits länger bestehenden grundsätzlichen Meinungsverschiedenheit bezüglich der Notwendigkeit einer konkreten gesetzlichen Regelung zur Quellen-TKÜ begrüßte der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Dr. Thomas Petri, die Kooperationsbereitschaft des Innenministeriums und führte dazu aus: "Bei meiner bereits laufenden Prüfung werde ich insbesondere sehr genau darauf achten, welche technischen Maßnahmen erfolgt und inwiefern die Vorgaben der richterlichen Anordnungen beachtet worden sind. Die umfangreiche Berichterstattung in den Medien und die Reaktionen hierauf verdeutlichen zugleich, welche Unsicherheit das sicherheitsbehördliche Ausspähen der internetgestützten Kommunikation mithilfe von Trojanern bei den Menschen hervorruft. Schon deshalb empfehle ich den Gesetzgebern dringend, die Forderungen der Datenschützer auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufzugreifen und umzusetzen."

Dr. Thomas Petri

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten