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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


27.09.2017

Internationaler Tag des allgemeinen Informationszugangs am 28. September 2017

Informieren Sie sich!

Am 28. September 2017 wird zum zweiten Mal der Internationale Tag des allgemeinen Informationszugangs begangen. Hintergrund ist eine Resolution der Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) aus dem Jahr 2015. Danach sind am 28. September internationale und nationale Institutionen sowie die Medien aufgerufen, die besondere Bedeutung eines Rechts auf Informationszugang in den Blick der Öffentlichkeit zu rücken. Zugang zu Informationen der Verwaltung ist ein wesentlicher Faktor für demokratische Willens- und Meinungsbildung.

Der bayerische Landesgesetzgeber hat Ende 2015 in Art. 36 Bayerisches Datenschutzgesetz ein allgemeines Recht auf Auskunft eingeführt und dadurch in weitem Umfang Zugang zu amtlichen Informationen bei bayerischen Behörden und Kommunen eröffnet. Die Vorschrift erlangt zunehmend Bekanntheit. Informationen rund um dieses neue Recht finden sich beispielsweise auf der Webseite des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (https://www.datenschutz-bayern.de) in der Rubrik "Auskunftsanspruch".

Prof. Dr. Petri: "Der Gedanke der Informationsfreiheit ist in einer demokratischen Ordnung ein wichtiges belebendes Moment. Dies gilt auch und gerade für den Bereich der Kommunen. Ich möchte die Bürgerinnen und Bürger ermutigen, das neue allgemeine Recht auf Auskunft zu erproben. Zwar steht nicht jede amtliche Information dem freien Zugang offen, weil das Gesetz auch geschützte Vertraulichkeitsinteressen berücksichtigen muss. Der Kreis zugänglicher Informationen ist aber weit größer als gemeinhin angenommen wird. Dass Sie mit Ihrem Anliegen nicht unrechtmäßig abgewiesen werden, stellt auch die Kontrolle durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz sicher."

Prof. Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.