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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


14.03.2018

Weltverbrauchertag 2018 am 15. März

Facebook, Amazon & Co: Datenschutz als unverzichtbare Voraussetzung für Verbraucherschutz

In der digitalen Welt sind die Daten der Verbraucher zur inoffiziellen Währung geworden. Nicht nur Facebook sammelt möglichst viele Daten der Internet-Nutzer, um damit Geld zu verdienen. Facebook kann dadurch zielgerichtet Werbeplätze verkaufen. Andere Anbieter nutzen Daten, um potenzielles Kaufinteresse besser einzuschätzen oder für sich eine vorteilhafte Preisgestaltung zu erreichen.

Verbraucherschutz auch im Sinne von Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten gelingt, wenn Gesetzgeber, Gerichte, Verbraucherverbände, Datenschutzaufsichtsbehörden und die Verbraucher selbst ihre jeweiligen Handlungsmöglichkeiten im Sinne der Verbraucher wahrnehmen.

Die ab 25. Mai anzuwendende Datenschutz-Grundverordnung enthält bereits Ansätze wie etwa das sogenannte Recht auf Vergessenwerden. Die in der Datenschutz-Grundverordnung festgelegten allgemeinen Vorschriften sollen allerdings bezüglich "elektronischer Kommunikationsdaten" noch durch eine Verordnung über Privatsphäre und elektronische Kommunikation (E-Privacy-Verordnung) ergänzt und präzisiert werden. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren läuft gerade auf europäischer Ebene (Informationen hierzu im Bereich "Themen" -> "Medien und Telekommunikation" auf https://www.datenschutz-bayern.de, darunter auch die bisherige Stellungnahme der Datenschutzaufsichtsbehörden im Rahmen der Art. 29-Gruppe). In diesem Gesetzgebungsverfahren ist es besonders wichtig, nicht wirtschaftliche Interessen, sondern Datenschutz und die Privatsphäre der Verbraucher in den Vordergrund zu stellen.

Datenschutzbehörden tragen zum Verbraucherschutz im Sinne von Datenschutz und Privatsphäre nicht nur durch ihre Positionierung und Stellungnahmen in Gesetzgebungsverfahren sowie durch ihre Aufsichtstätigkeit über Unternehmen und Behörden bei.

Sie bieten auch umfangreiche Informationen für Verbraucher an. So enthält beispielsweise das gemeinsame Portal Youngdata https://www.youngdata.de (externer Link) der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder Informationen zum Internet im Allgemeinen, zur Nutzung von Facebook und zu vielen weiteren Anwendungen. Außerdem gibt es dort Tipps und Tricks zum Schutz der eigenen Daten.

Petri: "Gerade in einer digitalisierten Welt ist Datenschutz eine unverzichtbare Voraussetzung für Verbraucherschutz. Bei allem Verständnis für wirtschaftliche Belange: auch im Internet müssen Grundrechte und Privatsphäre der Verbraucher konsequent gewahrt werden."

Prof. Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.

Der Weltverbrauchertag wurde von der weltweit agierenden Verbraucherorganisation Consumers International ins Leben gerufen. Er wird seit 1983 jedes Jahr am 15. März begangen. Diesen Tag nutzen Organisationen weltweit, um sich für Verbraucherrechte stark zu machen.