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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


07.12.2018

E-Evidence-Verordnung stoppen!

E-Evidence-Verordnung erhöht die Eingriffsintensität der sog. Vorratsdatenspeicherung um ein Vielfaches!

Heute stimmt der EU-Justizministerrat über den Vorschlag der EU-Kommission für eine E-Evidence-Verordnung ab. Ziel dieser Verordnung wird es sein, Ermittlungsbehörden europaweit einen schnelleren Zugang zu Kommunikationsdaten zu ermöglichen. Die Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sollen die Befugnis erhalten, Anbieter von Telekommunikations- und Internetdienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten der EU und auch in Staaten außerhalb der EU unmittelbar zur Herausgabe von Bestands-, Zugangs-, Transaktions- und Inhaltsdaten zu verpflichten.

Bei den Diskussionen zu dieser Verordnung wird vernachlässigt, dass nicht nur in Deutschland im Rahmen der sog. Vorratsdatenspeicherung Telekommunikationsdienstleister verpflichtet sind, u.a. sämtliche Verkehrsdaten für längere Zeit zu speichern. Aus diesen Daten lassen sich genaue Schlüsse auf das Privatleben der Betroffenen, insbesondere deren Kontakt- und Interessenprofil ziehen.

Prof. Dr. Thomas Petri: "Die E-Evidence-Verordnung führt im Zusammenspiel mit nationalem Sicherheitsrecht zu massiven Grundrechtsbeeinträchtigungen. Könnten auch ausländische Strafverfolgungsbehörden direkt bei den Providern auf Telekommunikationsverkehrsdaten zugreifen, würde sich die Eingriffsintensität der ohnehin verfassungsrechtlich bedenklichen Vorratsdatenspeicherung um ein Vielfaches erhöhen. Deshalb sollte die E-Evidence-Verordnung heute dringend gestoppt werden."

Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.