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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


06.06.2019

Zugriff von Sicherheitsbehörden auf Alexa & Co. ist der falsche Ansatz

Nicht die Ausweitung von Zugriffen, sondern deren Begrenzung muss in den Mittelpunkt der gesellschaftlichen Diskussion gestellt werden.

Gestern wurde bekannt, die Innenministerkonferenz (IMK) beabsichtige, Handlungsempfehlungen für den Zugriff auf digitale Spuren aus sogenannten Smart-Home-Anwendungen zu erarbeiten, um vorhandene verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen.

Zwar ist es zu begrüßen, wenn sich Sicherheitsbehörden mit verfassungsrechtlichen Bedenken auseinandersetzen. In der Gesamtschau darf es aber nicht immer darum gehen, den staatlichen Zugriff auf private Daten zu erweitern.

Im Gegenteil müsste die gesamtgesellschaftliche Diskussion vor allem darüber geführt werden, wie das Sammeln und Auswerten digitaler Daten wirksam begrenzt werden kann.

Die Digitalisierung der Gesellschaft schreitet fortlaufend und auf allen Ebenen voran. Schritt für Schritt bleiben immer weniger Lebensbereiche, in denen keine digitalen Daten über uns anfallen und genutzt werden - für ganz verschiedene Zwecke und nicht immer im Sinne der menschlichen "Datenlieferanten". Vom Computer über das Smartphone zu digitalisierten Haushalts- und Messgeräten, weiter zu sprachgesteuerten internetbasierten Assistenten wie Alexa: Verhaltensweisen und Vorlieben auch im privatesten Bereich werden erfasst, ein Ende dieser Entwicklung ist noch nicht ansatzweise in Sicht. Vor diesem Hintergrund wird Privatsphäre ohne wirksame Grenzziehungen zur Leerformel.

Überlegungen, wie all diese Daten (auch) von den Sicherheitsbehörden genutzt werden können, gehen daher in die falsche Richtung. Begrenzung von Datenverarbeitungen und Zugriffsmöglichkeiten muss das Ziel sein, nicht deren Ausweitung. Lassen Sie uns darüber diskutieren!

Prof. Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.