≡ Sitemap

Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


18.12.2019

Wer macht was mit meinen Daten?

Neue Orientierungshilfe zum Recht auf Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung

"Wer macht was mit meinen Daten?" - Diese Frage stellen sich bayerische Bürgerinnen und Bürger erfreulicherweise immer öfter. Antwort erhält, wer fragt: Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt ein Recht auf Auskunft - auch gegenüber bayerischen öffentlichen Stellen.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz hat zu Art. 15 DSGVO bereits viele Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Behörden beantwortet. Seine Beratungspraxis hat er jetzt in einer umfangreichen Orientierungshilfe "Das Recht auf Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung" zusammengefasst. Das Papier bezieht darüber hinaus zu zahlreichen in Rechtsprechung und Literatur erörterten Fragen Stellung.

Prof. Dr. Thomas Petri: "Das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO nimmt unter den Betroffenenrechten eine Schüsselfunktion ein. Erst mit einer Auskunft lässt sich die Rechtmäßigkeit einer Verarbeitung der eigenen personenbezogenen Daten realistisch einschätzen. Die Auskunft schafft zudem eine Voraussetzung für den Gebrauch weiterer Betroffenenrechte, insbesondere auf Berichtigung und auf Löschung. Ich hoffe, die neue Orientierungshilfe hilft bayerischen öffentlichen Stellen dabei, Auskunftsverlangen nach Art. 15 DSGVO zügig und gesetzmäßig zu bearbeiten."

Die Orientierungshilfe "Das Recht auf Auskunft nach der Datenschutz-Grundverordnung" steht auf der Homepage des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (https://www.datenschutz-bayern.de) in der Rubrik "Datenschutzreform 2018" zum kostenfreien Download bereit.

Prof. Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.