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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


25.05.2022

Wer tootet, muss nicht twittern

Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz nutzt seit heute
den Microblogging-Dienst Mastodon

Die Nutzung von Microblogging-Diensten ist ein fester Bestandteil des Lebens in Sozialen Netzwerken. In der politischen Kommunikation ist mit Twitter derzeit noch ein US-amerikanischer Anbieter dominant. Die Nutzung dort gehosteter Kanäle kann für bayerische öffentliche Stellen allerdings mit datenschutzrechtlichen Problemen verbunden sein: Übermittlungen personenbezogener Daten in einen Staat außerhalb des Geltungsbereichs der Datenschutz-Grundverordnung sind häufig nicht rechtskonform möglich.

Vor diesem Hintergrund hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz nach einer Alternative Ausschau gehalten und diese in dem Microblogging-Dienst Mastodon gefunden. Dabei handelt es sich um ein dezentral gehostetes Angebot, das keine kommerziellen Ziele verfolgt und ohne problematische Drittstaatentransfers ausgestaltet werden kann. Der Bayerische Landesbeauftrage für den Datenschutz nutzt bis auf weiteres die vom Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit bereitgestellte und für die Datenschutz-Aufsichtsbehörden ebenso wie für andere öffentliche Stellen des Bundes und der Länder geöffnete Instanz social.bund.

Ab dem 25. Mai 2022 können bayerische öffentliche Stellen, Bürgerinnen und Bürger wie auch andere Interessierte den "Toots" des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz auf https://social.bund.de/@BayLfD folgen und dort das Neueste aus der Welt des Datenschutzes in Bayern, Deutschland und Europa erfahren. Im Wesen eines Microblogging-Dienstes gründet das Vorhandensein eines Rückkanals. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz freut sich auf den Austausch innerhalb wie außerhalb der Datenschutz-Community.

Prof. Dr. Thomas Petri: "Microblogging-Dienste sind nichts Dämonisches. Bayerische öffentliche Stellen sollten vor dem Einsatz eines solchen Instruments allerdings sorgfältig überlegen, welche Anbieter in Betracht kommen und dabei die Datenschutzkonformität als Auswahlkriterium berücksichtigen. Mit meiner Entscheidung für Mastodon möchte ich auch ein Zeichen setzen, dass die großen Anbieter nicht alternativlos sind."

Prof. Dr. Thomas Petri

Hinweis:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.