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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


30.09.2005

Der Bayerische Landesbeauftragte Reinhard Vetter hat heute Kultusminister Siegfried Schneider erneut aufgefordert, Unterlagen über die soziale Stellung der Eltern im Zusammenhang mit der Erhebung des Büchergeldes vom Unterrichtsbereich fernzuhalten.

Die Gefahr der Vermischung mit dem Unterrichtsbereich bestünde, wenn Lehrer und Lehrerinnen der jeweiligen Klassen in die Erstprüfung der Unterlagen mit einbezogen würden. Genau aus diesem Grund, und nicht wegen Misstrauens in die Verschwiegenheit der Lehrkräfte, müssen es die Eltern und Erziehungsberechtigten nicht hinnehmen, dass die Lehrer ihrer Kinder Kenntnis davon erhalten, dass die Eltern Wohngeld beziehen oder Sozialhilfeempfänger sind.

Das Kultusministerium hat diese Grundsätze bisher soweit wie möglich beachtet. Die Sichtung der Befreiungsunterlagen beim Erwerb von Atlanten obliegt den Sekretariaten. Für das jetzige Büchergeld wollte das StMUK - auf meinen Hinweis hin - immerhin festlegen, dass die Erstsichtung auf andere Lehrkräfte übertragen werden soll; ausdrücklich nicht auf Lehrkräfte der jeweiligen Klassen.

Ich sehe auch nicht, wo die große Verwaltungsvereinfachung sein soll, wenn jetzt diese Erstsichtung auch von den Klasslehrern und -lehrerinnen durchgeführt werden soll und wo da eine Nachbesserung sein soll. Ich sehe vielmehr eine wesentliche Verschlechterung zu Lasten der Eltern und der Kinder. Ich habe auch den Eindruck, dass hier im Datenschutz ein Sündenbock gefunden werden soll. Dagegegen wehre ich mich.

München, den 30.09.05

Reinhard Vetter