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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 29.7.2009;

Bürger können sich gegen Wahlwerbung schützen

Vor Wahlen häufen sich die Beschwerden von Bürgern über persönlich an sie adressierte Wahlwerbung. Viele Bürger sind mit der Weitergabe ihrer Namen und Anschriften an politische Parteien zu Wahlwerbezwecken nicht einverstanden. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz weist deshalb darauf hin, dass Bürger, die eine Weitergabe ihrer Daten an Parteien und Wählergruppen zu Wahlwerbezwecken nicht wollen, der Weitergabe widersprechen können. Sie sollten sich dazu möglichst frühzeitig an das Meldeamt wenden.

Nach dem Bayerischen Meldegesetz darf die Meldebehörde Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen in den sechs Monaten vor der Stimmabgabe Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen maßgebend ist, es sei denn, der Bürger hat dieser Weitergabe seiner Daten widersprochen.