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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 24.09.2007

AK Medien der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder

Die Orientierungshilfe wurde unter Beteiligung des AK Personalwesen erstellt. Sie richtet sich in erster Linie an öffentliche Stellen des Bundes und der Länder. Die hier dargestellten Grundsätze können auch auf den nicht-öffentlichen Bereich übertragen werden.

Orientierungshilfe zur datenschutzgerechten Nutzung von E-Mail und anderen Internetdiensten am Arbeitsplatz

Viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben heute die Möglichkeit, das Internet auch am Arbeitsplatz zu nutzen. Öffentliche Stellen des Bundes und der Länder haben beim Umgang mit den dabei anfallenden personenbezogenen Daten der Beschäftigten, ihrer Kommunikationspartner und anderer Betroffener (beispielsweise Dritter, deren Namen in einer E-Mail genannt werden) bestimmte datenschutzrechtliche Anforderungen zu beachten, die davon abhängen, ob den Bediensteten neben der dienstlichen die private Nutzung des Internet am Arbeitsplatz gestattet wird. E-Mail und andere Internetdienste sind geeignet, das Verhalten und die Leistung der Beschäftigten zu überwachen. Die Orientierungshilfe stellt die bei der Nutzung dieser Dienste geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen dar.

I. Allgemeines

II. Dienstliche Nutzung

III. Private Nutzung

1. Allgemeines

2. Besonderheiten bei E-Mail


1) Zur Vereinfachung bezeichnet "Arbeitgeber" sowohl den Arbeitgeber als auch den öffentlichrechtlichen Dienstherren