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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 26.02.2008

Wartung, Fernwartung und Fernsteuerung

In der modernen Verwaltung wird heute eine Vielzahl von speziellen Rechnern und Verfahren eingesetzt, deren alleinige Wartung durch das eigene Personal wegen der dafür benötigten Spezialkenntnisse vielfach nicht mehr möglich ist, so dass bei Störungen sowie bei in der Hard- oder Software auftretenden Fehlern aufgrund der Abhängigkeit von einer funktionierenden IT-Verarbeitung oft der Hersteller eingeschaltet werden muss. Das geschieht zum Teil vor Ort, meist jedoch im Rahmen des "Teleservice", also in Form einer Ferndiagnose und -wartung (unter Umständen auch durch den eigenen Systemverwalter von zu Hause aus).

Auch von der Möglichkeit, insbesondere als Systemadministrator von seinem Arbeitsplatz aus z. B. zur Fehlersuche oder Fehlerbehebung Zugriff auf andere im Netzwerk angeschlossene Computer zu nehmen, wird immer häufiger Gebrauch gemacht.

All diese Maßnahmen der Wartung, Fernwartung oder Fernsteuerung bieten eine Reihe von Vorteile (z. B. eine schnellere Hilfe, geringere Kosten und die Verfügbarkeit von Spezialisten), es besteht aber auch u. a. immer die Gefahr, dass sensible Informationen bewusst oder unbewusst an Unberechtigte offenbart werden.

1. Wartung und Fernwartung durch Außenstehende

Bei einer reinen Hardwarewartung wird in der Regel nur auf bestimmte Statusinformationen in eigens dafür eingerichteten Diagnosedateien zugegriffen, die keine personenbezogenen Daten enthalten. Bei vielen DV-Systemen kann aber die Fehlerdiagnose und -behebung mit einer Offenbarung geschützter personenbezogener Daten (z. B. bei der Behebung von Fehlern in Anwendungen) verbunden sein. Dabei ist eine Fernwartung datenschutzrechtlich besonders problematisch. Bei einer Wartung vor Ort sind die Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten des eigenen Personals im Regelfall größer. Es ist dann eher erkennbar und prüfbar, welche konkreten Personen in Erscheinung treten und ein unberechtigtes "Entfernen", Verändern, Lesen oder Übertragen von Daten ist durch die Kontrolle erschwert.

Das mit Wartungsarbeiten betraute Personal stellt in erster Linie der Hersteller, während das Kundenpersonal meist nur unterstützend und vor allem steuernd tätig wird. Da in manchen Betriebszuständen systeminterne Sicherheitsmaßnahmen außer Kraft gesetzt werden können und zum Teil auch müssen, hat der Betreiber einer DV-Anlage auf die Einhaltung bestimmter zusätzlicher Sicherheitsmaßnahmen zu achten, um sich nicht unbewusst erhöhten Sicherheitsrisiken auszusetzen.

Natürlich hat auch der Hersteller bei der Wartung und vor allem bei der Fernwartung der DV-Systeme bestimmte Maßnahmen einzuhalten, die die gebotene Datensicherheit sicherstellen. Der Fernwartungszugriff auf ein Kundensystem ist durch einen mehrstufigen Zugangsschutz abzusichern. Der DV-Anwender kann dazu unterschiedliche Sicherheitsanforderungen an seinem System einstellen. Dieses ausgewählte Sicherheitsprofil ist so zu hinterlegen, dass es von außen nicht beeinflusst werden kann.

Bei der Wartung und Fernwartung handelt es sich um eine Art von Auftragsdatenverarbeitung (allerdings nicht im Sinne des Datenschutzrechts), so dass es sich empfiehlt, Vereinbarungen über Art und Umfang der Wartung in einer schriftlichen Vereinbarung (Vertrag) zu fixieren. Ein solcher Vertrag sollte die Kompetenzen und Pflichten des Wartungspersonals einerseits und des Kundenpersonals andererseits regeln. Für Zuwiderhandlungen sind empfindliche Vertragsstrafen vorzusehen. In einem Wartungsvertrag sind deshalb folgende Sachverhalte anzusprechen:

Soweit wie möglich sollen Externe nur an solchen Systemen arbeiten, in denen entweder nur signifikante Testfälle (ohne Bezug auf eine konkrete Person) oder anonymisierte Daten gespeichert sind. Ist für eine Fehlerdiagnose und -behebung der Zugriff auf das Produktionssystem erforderlich, sollten insbesondere folgende Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit ergriffen werden:

2. Fernwartung (eines Servers) durch den Systemverwalter

Eine Fernwartung eines Servers durch einen Systemadministrator (z. B. von zu Hause aus) kann recht hilfreich sein, da im Bedarfsfall eine schnelle Problembehandlung möglich ist. Allerdings müssen auch im Rahmen dieser Art der Fernwartung entsprechende und geeignete Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit, der Integrität und der Authentizität ergriffen werden. Einige der unbedingt erforderlichen Maßnahmen sind:

3. Fernsteuerung

Fernsteuerungsprogramme (z. B. pcAnywhere, VNC oder WinTel) ermöglichen einem Systemadministrator, von seinem Arbeitsplatz aus Zugriff auf andere im Netzwerk angeschlossene Computer zu nehmen. Dies dient hauptsächlich einer Fehlersuche und -beseitigung. Hat ein Benutzer Probleme bei der Arbeit an seinem PC und teilt dies dem Administrator mit, so kann sich dieser mit Hilfe der Fernsteuerungssoftware je nach Einstellung des Programms entweder alles, was auf dem Bildschirm des Benutzers angezeigt wird, auch auf seinem eigenen anzeigen lassen oder zumindest auf bestimmte Programme und Daten auf dem fremden Rechner zugreifen. Zudem kann der Administrator steuernd in den Dialog eingreifen und - anstelle des Benutzers - Eingaben tätigen, aus der Ferne Installationsarbeiten am PC des Benutzers durchführen oder sich als Administrator anmelden.

Weitere Einsatzmöglichkeiten für diese Software bestehen darin, Wartungsarbeiten von zentraler Stelle aus vorzunehmen oder auch Software-Updates aufzuspielen. Notwendige Wartungsarbeiten lassen sich dadurch schneller und kostengünstiger vornehmen.

Auch der Versand von Nachrichten oder das Überspielen von Daten ist auf diese Weise möglich.

Der Zugriff auf den zu bearbeitenden Rechner kann entweder über das eigene Netzwerk oder über das Internet erfolgen.

Diese Art von Fernsteuerung beinhaltet natürlich auch die Gefahr des Missbrauches. So kann sie zur Überwachung von Mitarbeitern verwenden werden, indem beispielsweise alle Tastatureingaben des Überwachten aufgezeichnet und zur Auswertung an einen anderen PC übersandt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, unbemerkt Dateien herunterzuladen oder aufzuspielen bzw. unberechtigt auf gespeicherte Daten zuzugreifen. Dateien oder ganze Verzeichnisse könnten kopiert, verändert, gelöscht oder umbenannt werden. Denkbar ist es auch, Passwörter auszulesen oder Veränderungen an Systemprogrammen vorzunehmen.

Ist der Einsatz einer Fernsteuerungssoftware bei einer Behörde aus dienstlichen Gründen erforderlich, so sollten zumindest folgende technisch-organisatorischen Maßnahmen getroffen werden: