Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 23.08.2010
Der amerikanische Softwarekonzern Google hat angekündigt, als Ergänzung seines Stadtplandienstes "Google Maps" detaillierte Panoramafotos von Straßenzügen und einzelnen Häusern der 20 größten Städte Deutschlands (u.a. München und Nürnberg) noch im Jahr 2010 - weltweit abrufbar - ins Internet einzustellen.
Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde für die deutsche Niederlassung von Google ist der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Klosterwall 6, 20095 Hamburg, Tel.: 040 42854 4040, Fax: 040 42854 4000, eMail: mailbox@datenschutz.hamburg.de, Internet: http://www.hamburg.de/datenschutz (externer Link). Diesem gegenüber hat sich Google verpflichtet, im Falle eines Widerspruchs die Abbildungen der eigenen Person, Gebäude, Grundstücke und Kraftfahrzeuge unkenntlich zu machen.
Ansprechpartner für die bayerischen Bürgerinnen und Bürger ist das
Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von
Mittelfranken, Promenade 27, 91522 Ansbach (e-mail:
datenschutz@reg-mfr.bayern.de). Auf seiner Internetseite http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt1/abt1dsa10aktuell_google.htm (externer Link)
stellt das Landesamt ausführliche Informationen zu "Google Street View"
und den Widerspruchsmöglichkeiten einschließlich eines
Muster-Widerspruchs bereit.
Falls Sie nicht mit den Sie betreffenden Abbildungen einverstanden sind, können Sie Ihren Widerspruch an folgende Adresse richten: Google Germany GmbH, betr.: Street View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, eMail: streetview-deutschland@google.com. In dem Widerspruch sollten konkret die betroffenen Gebäude, Grundstücke, Kraftfahrzeuge etc. - möglichst mit Adresse - benannt werden. Es ist aber nicht notwendig, den Grund für den Widerspruch darzulegen.
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hält auf seiner Homepage unter "Verbraucherschutz & Informationsrechte" - "Internet & Telekommunikation" - "Internet und Datensicherheit" http://www.bmelv.de/cln_163/SharedDocs/Standardartikel/Verbraucherschutz/Internet-Telekommunikation/GoogleStreetview.html?nn=441968 (externer Link) einen Musterwiderspruch "Google Street View" zum Abruf bereit.
Nähere Informationen rund um den Widerspruch bei "Google Street View" stellt Google im Internet unter http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/privacy.html (externer Link) zur Verfügung. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat darüber hinaus eine detaillierte Handreichung über das Vorab-Widerspruchsverfahren bei "Google Street View" erarbeitet, die im Internet unter http://www.hamburg.de/contentblob/2453512/data/vorab-widerspruch-google-street-view.pdf(externer Link) abrufbar ist.