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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 30.7.2009

Bürger können sich gegen Wahlwerbung schützen

Darf die Meldebehörde meinen Namen und meine Anschrift an Parteien und Wählergruppen weitergeben?
Ja, aber nur innerhalb von sechs Monaten vor einem Wahltermin. Ihr Geburtstag darf dabei aber nicht mitgeteilt werden.
Kann ich die Weitergabe meiner Meldedaten an Parteien verhindern?
Ja, durch Widerspruch bei Ihrer Meldebehörde.
Wie kann ich den Widerspruch einlegen und wie lange gilt er?
Sie können den Widerspruch schriftlich oder mündlich bei Ihrer Meldebehörde einlegen. Er ist von keinen Voraussetzungen abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.
Wie erhalte ich Kenntnis von meinem Widerspruchsrecht?
Sie sind bei der Anmeldung und spätestens acht Monate vor dem Wahltermin durch öffentliche Bekanntmachung auf Ihr Widerspruchsrecht hinzuweisen.

Weitere Informationen dazu: