Der Bayerische Landesbeauftragte für
den
Datenschutz; Stand: 30.7.2009
Bürger können sich gegen Wahlwerbung schützen
- Darf die Meldebehörde meinen Namen und meine Anschrift an
Parteien und Wählergruppen weitergeben?
- Ja, aber nur innerhalb von sechs Monaten vor einem
Wahltermin. Ihr Geburtstag darf dabei aber nicht mitgeteilt werden.
- Kann ich die Weitergabe meiner Meldedaten an Parteien
verhindern?
- Ja, durch Widerspruch bei Ihrer Meldebehörde.
- Wie kann ich den Widerspruch einlegen und wie lange gilt er?
- Sie können den Widerspruch schriftlich oder mündlich bei
Ihrer Meldebehörde einlegen. Er ist von keinen Voraussetzungen
abhängig, braucht nicht begründet zu werden und gilt bis zu einer
gegenteiligen Erklärung gegenüber der Meldebehörde unbefristet.
- Wie erhalte ich Kenntnis von meinem Widerspruchsrecht?
- Sie sind bei der Anmeldung und spätestens acht Monate vor
dem Wahltermin durch öffentliche Bekanntmachung auf Ihr
Widerspruchsrecht hinzuweisen.
Weitere Informationen dazu: