Der Bayerische Landesbeauftragte für
den Datenschutz; Stand: 18.08.2009
Passwortvergabe, -wahl und -verwaltung
Die in einer Behörde verwendeten Benutzerkennungen bestehen in
der
Regel aus Namen oder Namensteilen der Mitarbeiter und sind damit allen
anderen Beschäftigten bekannt. Umso wichtiger ist es deshalb, dass die
zu den Benutzerkennungen gehörenden Passwörter nur dem Berechtigten
bekannt sind, anderen Personen gegenüber geheim gehalten werden und
nicht leicht zu erraten sind. Daher müssen Kennwörter gewisse
Anforderungen erfüllen.
So dürfen auf keinen Fall Trivialpasswörter
oder Passwörter verwendet werden, die einen Bezug zum Besitzer
aufweisen (z. B. Namen, Geburtsdatum oder Telefonnummern). Stattdessen
sollten Passwörter verwendet werden, die nicht einfach zu erraten sind.
Zusätzlich sollten zur Erhöhung der Sicherheit Ziffern und
Sonderzeichen eingestreut werden. Solche komplizierten Passworte lassen
sich natürlich nur durch häufige Benutzung merken. Deshalb sollte sich
jeder Anwender nach jedem Passwortwechsel mehrmals hintereinander
anmelden, um sich so das Kennwort besser einprägen zu können.
Natürlich muss jedes Passwort auch in regelmäßigen
Zeitabständen
geändert werden. Dabei sollte der Zeitpunkt der Änderung nicht dem
Anwender überlassen werden, sondern er sollte maschinell dazu gezwungen
werden, sein Passwort regelmäßig (z. B. nach 90 Tagen) zu ändern.
Bei der Vergabe und bei der Verwendung von Passworten sollten
insbesondere folgende Sicherheitsgrundsätze beachtet werden:
Passwortaufbau
Ein Passwort soll
- mindestens acht Zeichen lang sein1
- nicht nur Buchstaben beinhalten sondern aus Groß- und
Kleinbuchstaben, Sonderzeichen (Satzzeichen u. ä.) und Zahlen bestehen
- möglichst kein Wort sein, das im Duden oder in einem
anderen Wörterbuch aufgeführt ist
- nicht aus einem Trivialpasswort bestehen (z. B. Namen von
Prominenten, Passwort)
- nicht aus Zeichen aufgebaut sein, die auf der Tastatur
nebeneinander liegen (z. B. 123456)
- nicht das gleiche Zeichen mehrfach hintereinander enthalten
(z. B. AAAA)
- keinen Bezug zum Benutzer erkennen lassen (z. B. nicht
Benutzerkennung, Name, Geburtsdatum, Kraftfahrzeugkennzeichen, usw.)
Passwortvergabe und -verwendung
- Zu jeder Benutzerkennung muss ein eigenes Passwort gehören.
- Die Passwortvergabe muss durch den Benutzer selbst erfolgen.
- Das Passwort darf nur dem Benutzer bekannt sein.
- Die Passworteingabe muss verdeckt erfolgen.
- Voreingestellte Passworte (z. B. im System- und
Anwendungsbereich) sind sofort zu ändern.
- In besonders sensiblen oder besonders gefährdeten Bereichen
sollten nur Einmal-Passwörter verwendet werden.
- Das eingesetzte Betriebssystem bzw. die Anwendungssoftware
sollte über die Möglichkeit verfügen, Regeln für den Passwortaufbau,
die Passwortvergabe und -verwendung sowie die Passwortverwaltung zu
erstellen und deren Einhaltung sicherzustellen.
- Ein Transportpasswort darf nur zur Erstanmeldung
berechtigen.
- Sofort nach der Erstanmeldung muss ein Passwortwechsel
maschinell erzwungen werden.
Passwortverwaltung
- Passworte sollen maschinell einwegverschlüsselt im System
hinterlegt werden.
- Das neue Passwort soll zur Sicherheit ein zweites Mal
eingegeben werden.
- Das Passwort muss durch Benutzer jederzeit selbst geändert
werden können.
- Besteht der Verdacht, dass das Passwort einer anderen
Person bekannt wurde, ist es unverzüglich zu ändern.
- Eine regelmäßige Passwortänderung muss nach ca. 90 Tagen
systemtechnisch erzwungen werden.
- In besonders sensiblen oder besonders gefährdeten Bereichen
sollte - soweit nicht Einmal-Passwörter verwendet werden - der
Passwortwechsel häufiger erzwungen werden.
- Die Mindestlebensdauer eines Passwortes sollte einen Tag
betragen.
- Die letzte Passwortänderung soll dem Benutzer mit Datum und
Uhrzeit angezeigt werden.
- Eine Passworthistorie ist systemtechnisch zu führen.
- Passworte dürfen nicht auf Funktionstasten gelegt bzw. in
einem Makro gespeichert werden.
- Passworte dürfen nicht auf Zetteln notiert und keiner
anderen Person (auch nicht dem Vorgesetzten oder dem Systemverwalter)
mitgeteilt werden.
Sanktionen
- Die Anzahl an aufeinander folgenden Fehlversuchen ist
systemtechnisch auf max. 5 zu begrenzen.1
- Nach mehrfachen erfolglosen Anmeldeversuchen muss eine
systemtechnische Sperrung der Benutzerkennung und/oder des Endgerätes
i.d.R. auf Dauer erfolgen.1
- Eine Entsperrung darf nur durch berechtigte Personen (z. B.
Systemverwalter) möglich sein.
- Alle erfolglosen Anmeldeversuche sind zu protokollieren und
auszuwerten.1
Sonstiges
- Für besonders wichtige Funktionen sind Zusatzpassworte zu
vergeben (Vieraugenprinzip).
- Systempassworte und wichtige Kennungen sind in versiegeltem
Umschlag zugriffssicher zu hinterlegen.
- Passworte sind in vernetzten Systemen verschlüsselt zu
übertragen.
- Die Benutzer sind über die Modalitäten zur Passwortauswahl
und -vergabe sowie über die Sanktionen schriftlich zu informieren.
1Sollte
es technisch nicht möglich sein, einen der Punkte der Sanktionen zu
erzwingen, so ist die Länge des Passwortes auf mindestens zehn Zeichen
zu erhöhen.