Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 18.08.2009

Passwortvergabe, -wahl und -verwaltung

Die in einer Behörde verwendeten Benutzerkennungen bestehen in der Regel aus Namen oder Namensteilen der Mitarbeiter und sind damit allen anderen Beschäftigten bekannt. Umso wichtiger ist es deshalb, dass die zu den Benutzerkennungen gehörenden Passwörter nur dem Berechtigten bekannt sind, anderen Personen gegenüber geheim gehalten werden und nicht leicht zu erraten sind. Daher müssen Kennwörter gewisse Anforderungen erfüllen.

So dürfen auf keinen Fall Trivialpasswörter oder Passwörter verwendet werden, die einen Bezug zum Besitzer aufweisen (z. B. Namen, Geburtsdatum oder Telefonnummern). Stattdessen sollten Passwörter verwendet werden, die nicht einfach zu erraten sind.

Zusätzlich sollten zur Erhöhung der Sicherheit Ziffern und Sonderzeichen eingestreut werden. Solche komplizierten Passworte lassen sich natürlich nur durch häufige Benutzung merken. Deshalb sollte sich jeder Anwender nach jedem Passwortwechsel mehrmals hintereinander anmelden, um sich so das Kennwort besser einprägen zu können.

Natürlich muss jedes Passwort auch in regelmäßigen Zeitabständen geändert werden. Dabei sollte der Zeitpunkt der Änderung nicht dem Anwender überlassen werden, sondern er sollte maschinell dazu gezwungen werden, sein Passwort regelmäßig (z. B. nach 90 Tagen) zu ändern.

Bei der Vergabe und bei der Verwendung von Passworten sollten insbesondere folgende Sicherheitsgrundsätze beachtet werden:

Passwortaufbau

Ein Passwort soll

Passwortvergabe und -verwendung

Passwortverwaltung

Sanktionen

Sonstiges


1Sollte es technisch nicht möglich sein, einen der Punkte der Sanktionen zu erzwingen, so ist die Länge des Passwortes auf mindestens zehn Zeichen zu erhöhen.