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des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
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17.09.2001
Terroranschläge und
Datenschutz
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Reinhard
Vetter führt zur der Meldung in Focus 38/2001 dieser Woche zum Inhalt seines
Telephon-Interviews zu den Folgen des Terroranschlags in den USA für den
Datenschutz aus:
- Auf Frage lehnte ich die Überwachung von Personen, ganzen
Bevölkerungsgruppen und von eingereisten Ausländern ohne Anhaltspunkte
für Straftaten oder extremistische Tätigkeiten ab. Dafür enthalten die
Polizeigesetze und die Verfassungsschutzgesetze zu Recht keine
Rechtsgrundlage. Derartige pauschale Überwachungsmaßnahmen wären
unverhältnismäßig und würden gegen grundlegende Rechtsstaatsprizipien
verstoßen.
- Für pauschale Forderungen nach Überdenken des Datenschutzes besteht
keinerlei Anlass. Bereits jetzt bestehen umfangreiche
Datenaustauschmöglichkeiten zwischen Polizei, Verfassungsschutz und
Verwaltungsbehörden.
- Ich konnte für die Zukunft nicht ausschließen, dass sich Notwendigkeiten
ergeben können, über erweiterte Befugnisse der Sicherheitsbehörden nach
zu denken und dass sich diesen Fragen dann auch die Datenschutzbeauftragten
stellen müssen. Dabei muss aber das Prinzip der Verhältnismäßigkeit
gewahrt bleiben, insbesondere muss die Effektivität zusätzlicher
Einschränkungen gegen die Beeinträchtigung von Freiheitsrechten abgewogen
werden.
- Die Freiheit der Menschen vor Überwachung, ohne dass sie dafür einen Anlass
gegeben hätten, muss auch in Zukunft Gewähr leistet sein. Diese Freiheit ist
ein grundlegendes Rechtsstaatsprinzip und muss erhalten bleiben.
München, den 17.09.2001
Reinhard Vetter
Mehr Informationen erhalten Sie bei:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
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