Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 01.03.2001
Die Pflicht zum Führen eines Anlagenverzeichnisses ist
aufgrund des Gesetzes vom 25. Oktober 2000 zur Änderung
des Bayerischen Datenschutzgesetzes vom 23.07.1993
ab dem 01.03.2001 entfallen.