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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 29.7.2009;

Bürger können der Weitergabe ihrer Meldedaten an Adressbuchverlage widersprechen

Beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz gehen immer wieder Beschwerden von Bürgern ein, die mit der Veröffentlichung ihrer Daten in Adressbüchern nicht einverstanden sind. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz weist deshalb darauf hin, daß Bürger, die eine Weitergabe ihrer Daten an Adressbuchverlage nicht wollen, der Weitergabe widersprechen können. Sie sollen sich dazu an ihre Meldebehörde wenden.

Nach dem Bayerischen Meldegesetz darf die Meldebehörde Adressbuchverlagen Auskunft über Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad und die Anschriften sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, erteilen, es sei denn, der Bürger hat dieser Weitergabe seiner Daten widersprochen.