21.03.2006
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder befassten sich zu Beginn ihrer Tagung, welche erstmals unter dem Vorsitz Sachsen-Anhalts in Magdeburg stattfand, mit der aktuellen Situation und künftigen Strategien für den Datenschutz. Bereits auf ihrer 70. Tagung im Oktober 2005 hatten sie eine Verstärkung des Datenschutzes für die moderne Informationsgesellschaft gefordert. Mit umso größerem Missfallen stellte die Konferenz im Rahmen ihrer Diskussion daher fest, dass etliche Formulierungen im CDU/CSU-SPD-Koalitionsvertrag den Anforderungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht gerecht werden. Es ist nicht hinnehmbar, dieses wesentliche Freiheitsgrundrecht als vorgebliches Hindernis in den Bereichen Sicherheit und Verwaltungsreform mehr und mehr in Frage zu stellen. Auch werden wesentliche zukunftsgewandte Vorhaben einer modernen Informationsgesellschaft gar nicht angesprochen, wie Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und Auditgesetz.
Gegenstand der Beratungen waren auch die immer häufiger zu konstatierenden Bestrebungen unterschiedlichster Akteure im politischen Raum, aus Gründen einer echten oder vermeintlichen Sicherheit die persönlichen Daten all jener Bürgerinnen und Bürger zu erfassen, die mit einem potentiellen Schadensereignis nur in irgendeiner Art und Weise in Verbindung gebracht werden könnten - auch dann, wenn sie in keiner Form je tatbeteiligt sein würden. Zu solchen Auswüchsen gehören z.B.: Die Vorratsdatenspeicherung in der Telekommunikation (Millionen von Telefon- und Internet-Nutzern als potentiell Verdächtige), Nutzung der Mautdaten zur Strafverfolgung (Erfassung tausender tatunbeteiligter Autofahrer). Terrorismusabwehr wird zunehmend als Pauschalargument genutzt. Mit dieser Begründung werden weit überwiegend unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt. Dies ist verfassungsrechtlich ebenso bedenklich, wie die nach schweren Taten schon reflexartige wiederkehrende Äußerung, Datenschutz sei Täterschutz.
Die
Konferenz diskutierte den Datenschutz in der sogenannten 3. Säule der
EU. In diesem Bereich, der nach dem Vertrag von Maastricht die
grundrechtsbedeutsame polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
betrifft, bestehen bislang nur vereinzelte Regelungen, welche das
informationelle Selbstbestimmungsrecht der Europäerinnen und Europäer
schützen.
Angesichts des Umstands, dass Daten Betroffener nach den
Vorstellungen von Ministerrat und Kommission für Sicherheitsbehörden
gleichmäßig verfügbar gemacht werden sollen, ist ein diesem Vorhaben
adäquates Datenschutzniveau für den Polizei- und Sicherheitssektor in
ganz Europa unabdingbar. Dies sieht die EU-Kommission ähnlich und hat
einen Vorschlag für einen entsprechenden Rahmenbeschluss vorgelegt.
Dazu hat die Konferenz in einer Entschließung Stellung genommen.
Ihrer
Sorge, dass neben den Strafverfolgungsbehörden künftig auch zahlreiche
Interessengruppen auf Daten der Telekommunikationsteilnehmer zugreifen
könnten, hat die Konferenz mit einer weiteren Entschließung Ausdruck
gegeben.
Sie wendet sich damit gegen die in einem Gesetzentwurf des
Bundesjustizministeriums vorgesehene unnötig weitgehende Umsetzung
einer EU-Richtlinie zum Urheberrecht. Die Konferenz fordert, den
europarechtlich möglichen Spielraum zugunsten des Datenschutzes im
Rahmen des vorgesehenen Gesetzes zur "Verbesserung der Durchsetzung von
Rechten des geistigen Eigentums" zu nutzen und auf ein Auskunftsrecht
Privater gegenüber den Providern zu verzichten.
Eine besondere Brisanz für Freiheitsrechte, sogar der Menschen weltweit, stellen aus der Sicht der Konferenz die Listen der Vereinten Nationen und der EU über Terrorverdächtige dar. Durch diese Listen soll u.a. erreicht werden, dass terrorverdächtige Organisationen und Personen daran gehindert werden, frei über Finanzmittel zu verfügen. Allerdings sind gerade einzelne Personen nicht immer korrekt bestimmbar. Auch in Deutschland lebende Personen waren bereits durch Verwechslungen zu Unrecht von Maßnahmen betroffen. Angesichts der gravierenden Auswirkungen der Listen auf die wirtschaftliche Existenz dieser Betroffenen hält die Konferenz eine Verbesserung des Listing-Verfahrens wie auch der Rechtsschutzmöglichkeiten Betroffener für geboten. Sie hat dies in einer an die Bundesregierung gerichteten Entschließung zum Ausdruck gebracht.
Im
Zusammenhang mit der Fußball-WM 2006 bleibt die Rechtsgrundlage für die
Beteiligung von Geheimdiensten an Überprüfungsmaßnahmen fragwürdig,
denn die Transparenz und Verhältnismäßigkeit der von FIFA, DFB und
Sicherheitsbehörden bemühten Einwilligungslösung für das
Akkreditierungsverfahren ist nicht gewahrt.
Auch der indirekte
Zwang, dass Betreibern von sog. Public-Viewing-Bereichen zur
Spieleübertragung nur dann eine Genehmigung erteilt werden soll, wenn
sie sich verpflichten, Zuschauer mit Videoanlagen zu überwachen bzw.
aufzuzeichnen, dürfte das rechtlich Akzeptable überschreiten.
Der Vorsitzende informierte die Konferenz zum Stand des sog. Gemeinsamen Informations- und Auswertungszentrums islamistischer Terrorismus (GIAZ) in Sachsen-Anhalt. Er wies daraufhin, dass weder ein weiteres Land noch der Bund eine so enge Kooperationsform gewählt haben und das zuständige Innenministerium trotz dieser organisatorischen Einzigartigkeit keine Zweifel in Bezug auf das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei hegt.
Die Datenschutzbeauftragten begleiten die Entwicklung der elektronischen Verwaltung nicht nur mit Kontrollen und Beratungen vor Ort, sondern auch mit grundsätzlichen Hilfen durch Arbeitspapiere. In diesem Zusammenhang haben sie folgende Vorlagen der zuständigen Arbeitskreise der Datenschutzkonferenz zustimmend zur Kenntnis genommen:
Die Konferenz hat sich im Zuge der ständigen Begleitung des Projektes "Elektronische Gesundheitskarte" über den aktuellen Sachstand der Karteneinführung - aktuell die 10.000er Testläufe in 8 deutschen Regionen - unterrichten lassen. Die Einführung der Gesundheitskarte gilt als das größte IT-Projekt der Welt. Nach der Einführung werden höchst sensible Gesundheitsdaten Millionen Versicherter in Datennetzen übertragen.
Auch das Arbeitslosengeld II war wiederum Thema. Die Konferenz erörterte den Sachstand insbesondere der folgenden Problemfelder:
In
einigen Bereichen konnten zwar deutliche Fortschritte erzielt werden.
Vielfach bleibt jedoch noch erheblicher datenschutzrechtlicher
Handlungsbedarf, insbesondere bei den Zuständigkeitsregelungen und den
Datenverarbeitungsverfahren.
Die Konferenz fasste aus aktuellem Anlass eine Entschließung zur
Notwendigkeit effektiver Kontrolle der Arbeitsgemeinschaften durch die
Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Nach Inkrafttreten des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes zum 1.1.2006 dürfte sich der Trend zu mehr Transparenz in der demokratischen Informationsgesellschaft auch in den Ländern verstärken. In Sachsen-Anhalt war jedoch noch im Dezember 2005 ein erneuter Vorstoß für eine Landesregelung gescheitert.