≡ Sitemap

Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


06.12.2010

Fünfter Nationaler IT-Gipfel in Dresden am 07.12.2010

Anlässlich des Fünften Nationalen IT-Gipfels in Dresden hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, die öffentliche Verwaltung des Freistaats Bayern aufgefordert, datenschutzrechtliche Grundsätze bereits bei der Beschaffung und Ausgestaltung ihrer Informationstechnologie noch stärker als bisher zu berücksichtigen.

Dabei wies er darauf hin, dass der Erfolg von E-Government-Anwendungen maßgeblich davon abhängt, ob sich die Bürgerinnen und Bürger auf eine vertrauliche Behandlung ihrer Daten im Internet verlassen können.

Im Rahmen der Projektgruppe "Persönlichkeitsrechtsschutz durch den Einsatz datenschutzfördernder Technologien" des IT-Gipfels bestand Einigkeit darüber, dass ein vertrauenswürdiges Internet bereits heute technisch realisierbar wäre. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, der an dieser Projektgruppe mitwirkte, betonte allerdings, dass es den Bürgerinnen und Bürgern nichts hilft, wenn sie nur mit großem eigenem Aufwand die Vertraulichkeit ihrer Daten im Internet schützen können. Sie benötigen einfache Möglichkeiten, um ihre Datenschutzrechte auch im Internet wahren zu können. Deshalb sollten die Hersteller schon bei der Entwicklung von Informationstechnologie unter anderem auch darauf achten, dass personenbezogene Daten möglichst erst gar nicht erhoben und gespeichert werden sowie eine solide Sicherheitsstruktur gewährleistet ist.

Dr. Thomas Petri: "Ein vertrauenswürdiges Internet setzt voraus, dass die dafür verwendete Informationstechnologie sowohl für Anbieter von Webdienstleistungen als auch für ihre Nutzer von vorneherein einen effektiven Datenschutz unterstützt. Nur ein einfach handhabbarer technischer Datenschutz hat dabei Aussicht auf Erfolg!"

Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50

E-Mail: dsb at datenschutz-bayern.de

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten