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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


19.01.2011

Vorratsdatenspeicherung

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz fordert eine Versachlichung der aktuellen Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung

Aufgrund der aktuellen Diskussion zur Vorratspeicherung von Telekommunikationsdaten weist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Dr. Thomas Petri, auf Folgendes hin:

Die Befürworter einer möglichst umfassenden Vorratsdatenspeicherung behaupten, seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 sei eine effektive Strafverfolgung im Internet kaum mehr möglich. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Regelungen zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten in der bisherigen Form für verfassungswidrig und nichtig erklärt.

Abgesehen von der Schilderung plakativer Einzelfälle ist bislang noch kein konkreter Nachweis für die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung durch Provider erbracht worden. Möglicherweise aussagekräftige Unterlagen, die die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung angeblich untermauern, werden als Verschlusssache eingestuft, so etwa ein in einem "Welt-Online"-Artikel vom 03.10.2010 zitiertes Papier zu Ermittlungsergebnissen des BKA. Auf die Frage, welche Delikte bei einem vollständigen Verzicht auf die Nutzung der Vorratsdaten durch die Sicherheitsbehörden nicht mehr verfolgt werden könnten, antwortete die Bundesregierung erst vor kurzem, dass dies "weiterhin geprüft" werde (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3974 v. 29.11.2010). Eine fundierte Prüfung ist zwar zu begrüßen. Angesichts der langjährigen Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung wäre jedoch inzwischen ausreichend Zeit gewesen, endlich Fakten auf den Tisch zu legen.

Zu beachten ist beispielsweise, dass laut der eigenen Feststellungen des BKA 85 Prozent der Auskunftsersuchen auf die Erhebung der hinter der dynamischen IP-Adresse stehenden Bestands-/Kundendaten gerichtet waren (vgl. Bundestagsdrucksache 17/3974 v. 29.11.2010). Hieraus ist zu schließen, dass die Speicherung weiterer Telekommunikationsdaten (z.B. Standortdaten, Angaben zur Verbindungsdauer usw.) in der Praxis offensichtlich eine eher untergeordnete Rolle spielt.

Dies zeigt bereits, dass das pauschale und gebetsmühlenartige Wiederholen von Allgemeinplätzen der Komplexität des Themas "Vorratsdatenspeicherung" nicht gerecht wird.

Dr. Thomas Petri: "Die effektive Strafverfolgung ist zwar ein hohes Rechtsgut. Die Vorratsdatenspeicherung stellt aber einen tiefgreifenden grundrechtlichen Eingriff in die Kommunikationsfreiheiten dar. Wer eine Vorratsdatenspeicherung befürwortet, muss endlich konkret belegen, bei welchen Straftaten welche Daten wie lange unbedingt gespeichert werden müssen, um das legitime Ziel einer effektiven Strafverfolgung sicherzustellen. Lediglich ständig pauschale Behauptungen zu wiederholen, ist nicht geeignet, einer sachlichen Diskussion den Weg zu bereiten."

Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50

E-Mail: dsb at datenschutz-bayern.de

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten