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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


26.05.2011

Schuldatenschutz verbessern: Datenschutzkonforme Einwilligungserklärungen verwenden!

Den bayerischen Schulen stehen seit heute datenschutzkonforme Einwilligungserklärungen für die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten zur Verfügung.

"Gerade Schulen müssen mit personenbezogenen Daten bewusst und sparsam umgehen." Darauf hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, heute in München hingewiesen. Nach seinen Erfahrungen äußern viele Schulen aber immer wieder den Wunsch, Informationen über Ereignisse aus dem Schulleben auch personenbezogen einer größeren Öffentlichkeit - beispielsweise auf der Schulhomepage - zugänglich machen zu können.

Dr. Thomas Petri: "Aus datenschutzrechtlicher Sicht bedarf es hierfür in aller Regel freiwilliger, informierter und schriftlicher Einwilligungen der Betroffenen." In der Praxis sehen sich die Schulen aber regelmäßig vor das Problem gestellt, rechtlich einwandfreie Einwilligungserklärungen einzuholen. Um hier endlich Rechtsklarheit sowohl für die Schulen als auch für die Betroffenen zu schaffen, stellt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ab heute unter http://www.datenschutz-bayern.de/5/veroeffentlichung_schulen.html folgende vier differenzierten Muster-Einwilligungserklärungen für alle Gruppen von Schulangehörigen zum bayernweiten Einsatz zur Verfügung:

  • "Minderjährige Schülerinnen und Schüler" (PDF, RTF)
  • "Volljährige Schülerinnen und Schüler" (PDF, RTF)
  • "Mitglieder des Elternbeirats" (PDF, RTF)
  • "Lehrkräfte, Verwaltungspersonal, externes Personal in Ganztagesangeboten" (PDF, RTF)

Die Muster-Einwilligungserklärungen beziehen sich nur auf die Veröffentlichung von Fotos und Texten; die Veröffentlichung von - datenschutzrechtlich noch sensibleren - Ton-, Video- und Filmaufnahmen ist hiervon nicht umfasst. Wichtig: Kein Betroffener ist verpflichtet, seine Einwilligung zu geben; aus der Nichterteilung oder dem Widerruf der Einwilligung dürfen den Betroffenen auch keine Nachteile entstehen.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, gibt allerdings zu bedenken: "Mit jeder Veröffentlichung von personenbezogenen Daten einschließlich Fotos sind datenschutzrechtliche Risiken verbunden. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen im Internet: die Daten können über Internet-Suchmaschinen aufgefunden, mit weiteren im Internet verfügbaren Daten verknüpft, verändert oder zu anderen Zwecken verwendet werden. Daher empfehle ich den Schulen, bei der Veröffentlichung von personenbezogenen Daten grundsätzlich Zurückhaltung zu üben."

Die Muster-Einwilligungserklärungen basieren auf Vorarbeiten des Referats für Bildung und Sport der Landeshauptstadt München und sind mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus abgestimmt. "Ich habe daher das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus gebeten, die Muster-Einwilligungserklärungen allen bayerischen Schulen verbindlich vorzugeben.", so Dr. Thomas Petri abschließend.

Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50

E-Mail: dsb at datenschutz-bayern.de

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten