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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


26.11.2018

Ein halbes Jahr Datenschutz-Grundverordnung

Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz veröffentlicht Orientierungshilfe "Informationspflichten des Verantwortlichen"

Gestern, am 25. November 2018, wurden die Datenschutz-Grundverordnung und das neue Bayerische Datenschutzgesetz ein halbes Jahr alt. Die bayerischen Verwaltungen konnten mittlerweile viele Erfahrungen im Umgang mit den teils noch ungewohnten Regelungen gewinnen. Alte Fragen stellen sich neu, und viele weitere Fragen kommen hinzu. Das macht sich auch beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz bemerkbar: Die Fallzahlen bei den Beratungsanfragen steigen stetig an.

Daher kommt der präventiven Datenschutzarbeit besondere Bedeutung zu. Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht dazu auf seiner Internetseite https://www.datenschutz-bayern.de unter "Datenschutzreform 2018" kontinuierlich neue Informationsmaterialien, die auch bequem per RSS-Newsfeed bezogen werden können.

Einen Schwerpunkt der Beratungspraxis bildeten in den letzten Monaten die Informationspflichten des Verantwortlichen. Um den vielerorts gerade hier bestehenden Unsicherheiten und Befürchtungen entgegenzuwirken, stellt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ab heute eine Orientierungshilfe "Informationspflichten des Verantwortlichen" zur Verfügung. Auf der Grundlage der Beratungspraxis in den vergangenen sechs Monaten werden darin die einschlägigen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung umfassend und praxisgerecht erläutert. Die Verwaltungen erhalten zudem zahlreiche Formulierungsvorschläge und Textbausteine, um den Informationspflichten ohne unnötigen Aufwand nachkommen zu können.

Prof. Dr. Thomas Petri: "Anders als in der öffentlichen Diskussion leider immer wieder unterstellt wird, dient die Erfüllung der Informationspflichten nicht dem Zweck, ein Bürokratiemonster zu mästen. Sie ist vielmehr eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, welche Daten von ihnen wozu verarbeitet werden, und damit ihre Datenschutzrechte aktiv wahrnehmen können. Ich bin überzeugt, dass die bayerischen staatlichen und kommunalen Verwaltungen ihren von der Datenschutz-Grundverordnung vorgegebenen Informationspflichten mit einem vertretbaren Aufwand nachkommen können. Meine neue Orientierungshilfe will dazu mit vielen Hilfestellungen und Praxisbeispielen anleiten."

Prof. Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.