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Pressemitteilung
des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
12.03.2026
Datenschutz bei der Forschung mit
Gesundheitsdaten
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz veröffentlicht Orientierungshilfe zum Thema "Datenschutz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz"
Die medizinische Forschung hat ein großes Interesse daran, vorhandene Gesundheitsdaten für wissenschaftliche Zwecke zu nutzen. Die Datennutzung kommt auch dem Fortschritt in der Gesundheitsversorgung zugute. Dass die Persönlichkeitsrechte der Patientinnen und Patienten dabei gewahrt bleiben, ist Anliegen des Datenschutzes.
Um datengetriebene Gesundheitsforschung zu erleichtern, hat der Gesetzgeber 2024 das Gesundheitsdatennutzungsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz sieht unter anderem vor, dass vorhandene Gesundheitsdaten unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Einwilligung der Patientinnen und Patienten zu Forschungszwecken genutzt werden können. Auch diese neuen Regelungen sind leider recht kompliziert geraten. Daher hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz eine Orientierungshilfe "Datenschutz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz" erarbeitet. Das Papier stellt die wesentlichen Bestimmungen vor und passt sie in den bestehenden Regelungsrahmen ein. Bezüge zum Europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS) kommen zur Sprache.
Prof. Dr. Thomas Petri: "Meine neue Orientierungshilfe soll Forschungseinrichtungen, die an Vorhaben mit Gesundheitsdaten mitwirken, eine datenschutzkonforme Gestaltung ihrer Projekte erleichtern. Hier kommt es darauf an, die relevanten Rahmenbedingungen frühzeitig zu erkennen und von ihnen geforderte Schutzmechanismen konsequent umzusetzen. Dann wird Datenschutz als ein probates Mittel erlebbar, das Vertrauen der Patientinnen und Patienten zu gewinnen. Dieses Vertrauen ist eine entscheidende Voraussetzung für erfolgreiche Forschung mit großen Datenmengen."
Die Orientierungshilfe "Datenschutz und Gesundheitsdatennutzungsgesetz" steht auf https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "Infothek" zum kostenfreien Download bereit.
Prof. Dr. Thomas Petri
Hinweis:
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz kontrolliert bei den bayerischen öffentlichen Stellen die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften. Er ist vom Bayerischen Landtag gewählt, unabhängig und niemandem gegenüber weisungsgebunden.