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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


04.12.2001

           Gesundheitspass

 

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder warnen vor einem Pflicht-Gesundheitspass, wie ihn laut Süddeutsche Zeitung vom 4.12. Bundesgesundheitsministerin Schmidt ins Gespräch gebracht hat.

Es ist das ureigenste Recht des Patienten selbst zu entscheiden, wem er seine sensibelsten Daten anvertraut und in welchem Umfang er das tut. Dieses Recht würde durch eine Vorlagepflicht beseitigt werden, die mit der Einführung eines solchen Passes zu befürchten wäre. Nicht alle wollen jedem Arzt oder jedem Apotheker jeweils alle ihre Krankheiten offenlegen. Auch das Einholen einer unbeeinflussten Meinung eines zweiten Arztes wäre nicht mehr gewährleistet.

Das Abspeichern von Gesundheits- und Krankheitsinformationen in einer zentralen Datei würde ein umfassendes Krankheitsregister von annähernd 90 % der Menschen in Deutschland schaffen. Ein derart umfassendes Register stellt auch unabhängig von einer Vorlagepflicht ein viel zu hohes Gefährdungspotenzial für einen Missbrauch dieser Krankheitsdaten dar. Auch die in dem Presseartikel erwähnte Einschaltung eines Call-Centers für eine Auskunft über medizinische Daten ist wegen der Vertraulichkeit dieser Informationen bedenklich.

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder lehnt einen Patientenpass nicht grundsätzlich ab. Gewährleistet sein muß aber die Freiwilligkeit der Verwendung überhaupt und im Einzelfall. Die Datenschutzbeauftragten haben dazu zuletzt auf ihrer 62. Konferenz in Münster vor wenigen Wochen in der beiliegenden Entschließung die Anforderungen an einen dem Selbstbestimmungrecht entsprechenden Patientenpass formuliert.

Nur durch die freiwillige Verwendung der Karte ist die Entscheidungsfreiheit der Patienten über die Freigabe ihrer sensibelsten Informationen gesichert. Gleichzeitig können die, die das wollen, die möglichen Vorteile nutzen.

 

München, den 04.12.2001,

für die oben genannten Datenschutzbeauftragten

 

Reinhard Vetter

 


Mehr Informationen erhalten Sie bei:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Tel: 089/21 26 72 - 0
FAX: 089/21 26 72 - 50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de