Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


18.12.98

18. Tätigkeitsbericht, 1998

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Reinhard Vetter hat heute den 18. Tätigkeitsbericht, seinen dritten, Herrn Ministerpräsidenten, Herrn Landtagspräsidenten und Herrn Präsidenten des Bayerischen Senats übermittelt. Der Bericht ist nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz alle zwei Jahre zu erstatten. Er enthält nicht nur Hinweise auf Probleme und Mängel in Bezug auf den Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung - für den Privatbereich bin ich nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz nicht zuständig - sondern auch Antworten auf Fragen zur Zulässigkeit einzelner Datenverarbeitungen, die im Laufe des Berichtszeitraums an meine Dienststelle gestellt wurden. Er geht deshalb über einen reinen Mängelbericht hinaus.

Folgende Feststellungen hebe ich hervor:

Eine unberechtigte Speicherung in polizeilichen Dateien kann erhebliche Nachteile zur Folge haben, wie intensive polizeiliche Überprüfungen bei Kontrollen oder negative Auskünfte an öffentlicher Stellen im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen mit nachteiligen Folgen für das berufliche Fortkommen. Ich habe deshalb eine effektive Prüfung der Speichervoraussetzungen und die Einhaltung der gesetzlichen Grenzen gefordert.

Unabhängig von dieser nicht geringen Anzahl allgemeiner und der weiter unten erwähnten Einzelmängel haben unsere Prüfungen bei der Polizei auch in weiten Bereichen sorgfältigen Umgang mit datenschutzrechtlichen Vorschriften ergeben (1.2  1.a.E.).

Kontrollprobleme hatte ich auch bei einer Überprüfung von Bildaufnahmen einer Versammlung, da diese vor meiner Kontrollen vernichtet worden waren. Da ich das als generelles Problem ansehe, habe ich das Innenministerium um Benachrichtigung gebeten, falls von Versammlungen "Übersichtsaufnahmen" angefertigt werden, damit ich überprüfen kann, ob nicht de facto doch einzelne Versammlungsteilnehmer aufgenommen wurden (5.5.7).

Hinweise und Handreichungen zu technischen und organisatorischen Fragen liegen auf meiner Homepage im Internet unter der Adresse www.datenschutz-bayern.de

Zum Bayerische Behördennetz, für das umfangreiche technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen gegen Eindringversuche von außen und gegen Mißbräuche von innen getroffen wurden, mußte ich feststellen, daß der von mir geforderte flächendeckende Einsatz von Systemen, die eine vertrauliche und nicht manipulierbare Datenübertragung gewährleisten, noch fehlt. Hierzu dient das Projekt BASILIKA, das aber noch nicht abgeschlossen werden konnte. Eine sichere Datenübermittlung im Bayer. Behördennetz ist derzeit nicht gewährleistet. Ich habe hierauf mehrfach hingewiesen.

München, den 18.12.1998

 

Reinhard Vetter


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