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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


17.01.2005

Reinhard Vetter, der Bayerische Landesdatenschutzbeauftragte, erklärt zu den Forderungen nach Ausweitung der DNA - Analyse:

Augenmaß bewahren, auch nach dem Fahndungserfolg im Fall Moshammer

Die DNA - Analyse ist ein hervorragendes Fahndungsinstrument. Gleichwohl greift sie wesentlich tiefer in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein als der bloße Fingerabdruck:

Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb die Verfassungsmäßigkeit der jetzigen Regelung mit der Begründung bejaht, dass die Genanalyse zur Verhinderung zukünftiger Straftaten nur bei Genehmigung eines Richters unter der Voraussetzung von schweren Straftaten in Frage kommt und der begründeten Befürchtung, dass der Betroffene weiter schwere Straftaten begehen wird.

Die jetzige gesetzliche Regelung erfüllt diese Voraussetzungen. Inwieweit unter den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Öffnungen möglich sind bedarf sorgfältiger Prüfung. Schnellschüsse helfen nicht weiter. Wenn Erweiterungen in Frage kommen, sollten sie auf jedenfall als befristetes Zeitgesetz erlassen werden, damit dann entschieden werden muss, ob eine erleichterte Anwendung nach dem dann aktuellen Stand der Wissenschaft weiter gerechtfertigt werden kann.

München, den 17.01.2005

Reinhard Vetter