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des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
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14.12.2000
19.
Tätigkeitsbericht, 2000
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Reinhard Vetter
übergibt heute, den 14. 12. 2000, den 19. Tätigkeitsbericht, seinen
vierten, an Landtag und Staatsregierung und stellt ihn gleichzeitig der
Öffentlichkeit vor.
- Allgemeines
Neben Kontrollen und dem Aufgreifen von Mißständen wird vorbeugende
Beratung immer wichtiger. Das gilt vor allem auch für den
Internetbereich. Ich habe mich deshalb dem "virtuellen
Datenschutzbüro" (http://www.datenschutz.de)
angeschlossen, in dem nationale und internationale Datenschutzbeauftragte
über das Netz zusammenarbeiten und das Fachleuten und Bürgern im Netz zur
Diskussion und zur Beratung offensteht. Die Kontrollen zeigen Fehler
auf, die teilweise schon früher gerügt werden mussten. Schrittweise
Verbesserungen gibt es dagegen in der polizeilichen Datenspeicherung. Meine
Kontrollbefugnis wurde durch Aufhebung der Kontrollbeschränkungen in
Akten verbessert. Die Umwandlung des Beirats in eine Kommission beim
Landtag hat an den Aufgaben dieses Gremiums nichts geändert, verspricht aber
eine Intensivierung seiner Unterstützungsfunktion. Die
Kooperationsbereitschaft der Dienststellen ist im allgemeinen gut, in
Einzelfällen aber noch verbesserungsfähig.
- Im Gesetzgebungsbereich fordere ich eine Begrenzung der
Videoüberwachung zum einen auf Gebiete, bei denen Anhaltspunkte für
die Begehung von Straftaten vorliegen – nicht bei bloßen
"Angsträumen" -, zum anderen auf solche, bei denen es nach den
Erfahrungen von Sicherheitsbehörden, z.B. der Gemeinden, zu erheblichen
Störungen der öffentlichen Sicherheit kommt. Eine flächendeckende
Überwachungsinfrastruktur darf nicht entstehen (S. 13, 140f, 208f). Das Bayerische
Datenschutzgesetz muß daneben um Bestimmungen ergänzt werden, die der
Änderung der Datenverarbeitungslandschaft gerecht werden, z.B.
Chipkartenregelung, Sicherheitsanforderungen und Gebote zur Anonymität und
Pseudonymität (S. 16 f und 38f).
- Einzelheiten,
wobei Kritikpunkte meist nicht zu verallgemeinern sein werden,
andererseits die hier genannten nur eine Auswahl aus dem Bericht darstellen.
- Bessere Berücksichtigung der Bürgerrechte bei der polizeilichen
Datenspeicherung
Innenminister Beckstein hat zugesagt, dass die Berechtigung einer
polizeilichen Datenspeicherung im Kriminalaktennachweis nochmals bei Abschluss
der polizeilichen Ermittlungen überprüft wird. Die Vergabe kürzerer
Speicherfristen kommt in Zukunft nicht nur bei wenigen Katalog-Straftaten in
Frage, sondern im Einzelfall auch bei anderen Straftaten. Damit würden die
Anpassungsmöglichkeiten und die internen Kontrollmechanismen zur Vermeidung
ungerechtfertigter Speicherungen wesentlich verbessert. Die Umsetzung der
Ankündigung in Richtlinien steht allerdings noch aus (S. 19, 20, 110, 116).
- Unterstützung durch die Justiz noch offen
Das Justizministerium lehnt die Mitteilung entlastender
Ermittlungsergebnisse an die Polizei ab. Damit bleibt ein Risiko
ungerechtfertigter Speicherungen (S. 20, 110)
- Immer wieder Hinweis "geisteskrank" ohne zureichende ärztliche
Feststellung
Wie in früheren Tätigkeitsberichten musste ich auch diesmal wieder
diesen belastenden Hinweis ohne die entsprechende ärztliche Feststellung
aufgreifen. Ich erwarte dass das Innenministerium auf die Beachtung der
entsprechenden Richtlinien hinwirkt. Desgleichen habe ich ungerechtfertigte
Speicherungen im Bundeskriminalaktennachweis auf Grund fälschlicher Vergabe
von sog. KAN-Merkern festgestellt (S. 20, 117-119).
- Auskunftsrecht generell ausgeschlossen statt Einzelfallentscheidung
Das Innenministerium schließt im Drogenhandelsbereich das für die
Wahrung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung essentielle Recht auf
Auskunft generell aus, statt eine Einzelfallentscheidung zuzulassen, wie im
Polizeiaufgabengesetz vorgesehen. Beanstandung wird erwogen (S. 21, 150f).
- Polizei meldet einen Bürger dem Gesundheitsamt grundlos als
"suchtgefährdet"
Die Meldung erfolgte, ohne dass bei vier Kontrollen ein einziges mal das
Überschreiten des Alkoholgrenzwertes auch nur für Ordnungswidrigkeiten
festgestellt worden wäre. Nach Drohung mit Beanstandung erging klarstellende
Weisung (S. 21, 146).
- Im Landesamt für Verfassungsschutz keine grundsätzlichen Mängel
Vermutungen zu Dossiers über demokratische Politiker haben sich bei
umfangreicher Untersuchung nicht bestätigt (S. 22, 159f). Zu lange
Aufbewahrung von Akten anstatt Angebot an Archiv oder Aussonderung.
- Im Verfassungsschutzbereich
allgemein sind gesetzgeberische
Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
strategischen Fernmeldeüberwachung notwendig (S. 164 f).
- Im Justizbereich
hat mich vor allem die DNA-Analyse zur
vorbeugenden Verbrechensbekämpfung beschäftigt. Im Gegensatz zur
gesetzlichen Regelung, die eine Richterentscheidung abhängig von bestimmten
gesetzlichen Voraussetzungen fordert, arbeitet die bayerische Polizei meist
mit sog. freiwilligen Einverständnissen. Ich sehe darin eine Umgehung der
gesetzlichen Schutzmechanismen (S. 23, 177 f). Im Hinblick auf
uneinheitliche Rechtsprechung bisher kein Verhandlungserfolg mit dem
Justizministerium.
- "Vom Bürgerbüro zum Internet - Empfehlungen für eine
bürgerfreundliche Verwaltung".
Ab Weihnachten steht eine
Broschüre zur Verfügung, in der Hinweise gegeben werden u.a. zur
datenschutzgerechten Gestaltung von Bürgerbüros, Callcentern, zu
Informationsangeboten öffentlicher Stellen im Internet, zur Bürgerkarte und
allgemein zur interaktiven Verwaltung (S. 25, 197f).
- Zum "Virtuellen Marktplatz Bayern - VMB" ist zu fordern,
dass private und behördenbezogene Datenflüsse streng getrennt bleiben,
keine Nutzerprofile beim Betreiber des Marktplatzes und den Anbietern
entstehen, die Verantwortlichkeiten für das Projekt klar sind und die
Datenübermittlung sicher ist. Die Staatskanzlei hat nach mehrfachem
Schriftwechsel seit Februar dieses Jahres und mündlichen Hinweisen
meinerseits mit Schreiben vom 1.12. mitgeteilt, dass im gegenwärtigen
Ausbauzustand ein "reines Informationsangebot der Behörden"
geplant sei und personenbezogene Daten der Benutzer "weder im VMB auf
privat betriebenen Rechnern gespeichert (würden), noch .....ein Datenfluss
über Rechner des VMB (erfolge)", und diese Angaben mit Schreiben vom
8.12., hier eingegangen am 12.12. 2000, unter ausdrücklicher Bezugnahme auf
meine Fragen vom Februar dieses Jahres ergänzt. Danach wären die obigen
Forderungen im derzeitigen Ausbauzustand grundsätzlich erfüllt. Eine
endgültige Bewertung muß ich mir bis zu einer Überprüfung im einzelnen,
die mir in den wenigen Tagen seit Erhalt dieser Schreiben und in Anbetracht
des derzeitigen Realisationsstandes von http://www.baynet.de
nicht möglich war, vorbehalten (S. 14f, 195f).
- Datenschutz bei Bürgerbegehren nicht immer gewährleistet
Wieder mussten zwei Gemeinden wegen der zweckwidrigen Verwendung von Daten
aus Anträgen auf Bürgerbegehren beanstandet werden (S. 25, 199ff, 203ff).
- Adoptionsgeheimnis nicht gewahrt
In zwei Fällen musste ich den Bruch des Adoptionsgeheimnisses
beanstanden, in denen auf Grund fehlerhafter Speicherung des Geburtsnamens
dieser der Polizei übermittelt wurde (S. 222 f).
- Datenschutz und Arztgeheimnis müssen auch bei der elektronischen
Datenverarbeitung in Forschung und Medizin gewährleistet sein
Dass beides vereinbar ist, zeigen u.a. die Beiträge auf den Seiten 26f
und 43f, 53f, 54f. Aber auch grobe Fehler kommen vor, wie u.a. die
Übermittlung der Daten Behinderter ohne Einverständnis der Betroffenen an
ein Universitätsinstitut zur gentechnischen Untersuchung (S. 27, 77) und die
versehentliche Einstellung von Echtdaten von Patienten in die Homepage eines
Klinikums (S. 30, 279) zeigen.
- Zur Sicherheit im Bayerischen Behördennetz: Fortschritte, aber noch kein
Durchbruch
Nach fünf Jahren stehen als Übergangslösung ein PGP-Server im
Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen und eine
Zertifizierungsstelle im Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zur
Verfügung. Die flächendeckende Einführung sicherer Verschlüsselungs- und
Signaturverfahren ist mit den grundlegenden Beschlüssen und den Anstrengungen
bei der Produktauswahl für sichere e-mail zwar einen großen Schritt weiter,
aber noch nicht zum Abschluss gekommen. Hier sind nach wie vor Anstrengungen
notwendig. Es muß gelten: Bayern vorne, auch bei der Sicherheit (S. 28f,
269f).
- Im Jugend- und Sozialhilfebereich
haben mich unter anderem der Fall "Mehmet" (S. 31f, 96f, 263f),
in dem ich zu einer Beanstandung des Sozial- und des Innenministeriums und zu
einer Kritik an der Pressepolitik des damaligen Kreisverwaltungsreferats der
Landeshauptstadt München kam, eine Datenübermittlung durch die
Kassenärztliche Vereinigung Bayerns an einen als Sachverständigen
eingesetzten Laborarzt, die ebenfalls beanstandet wurde (S. 32, 85f), und die
Gesundheitsreform 2000 beschäftigt, in der ich zusammen mit den anderen
deutschen Datenschutzbeauftragten die Abwehr eines umfassenden
Patienten-Krankheitskontos bei den gesetzlichen Krankenversicherungen (S. 32,
80 f) erreichen konnte.
München, den 14.12.2000
Reinhard Vetter
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