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Pressemitteilungdes Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz |
12.12.2002
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Reinhard Vetter hat heute den 20. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten, seinen fünften, dem Herrn Ministerpräsidenten und dem Herrn Landtagspräsidenten übergeben. Schwerpunkte sind unter anderem:
Ein Tatvorwurf wurde weiter gespeichert, obwohl die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen erwiesener Unschuld eingestellt hatte (S. 82-84).
Eine Bürgerin wurde zur Festnahme ausgeschrieben und festgenommen, weil eine Ziffer in der Kriminalakten-Nachweis-Nummer verwechselt wurde (S. 84).
Friedliche Gegendemonstranten gegen eine NPD-Versammlung wurden ausführlich und mehrere Minuten lang videographiert, obwohl weder der Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung vorlag noch Anzeichen, dass von diesen gewalttätige Handlungen zu befürchten seien. Die Videobänder wurden mir erst nach langwierigem Schriftwechsel zur Kontrolle vorgelegt (S. 113).
Im Gesundheits- und Sozialversicherungswesen setze ich mich, auch in meiner Eigenschaft als Leiter des Arbeitskreises Gesundheit und Soziales, zusammen mit meinen Kolleginnen und Kollegen besonders dafür ein, dass die Datenschutzrechte der Patienten und Versicherten gewahrt bleiben. Modelle von Gesundheitskarten müssen die Freiwilligkeit der Verwendung der Karte und der Information an den Arzt gewährleisten. Nicht jeder Orthopäde muss bestimmte sensible Krankheiten wissen (S.51).
Datensammlungen für Steuerungsaufgaben im Gesundheitswesen dürfen nicht zu einem Katalog von patientenbezogenen Einzeldatensätzen werden. Transparenz im Gesundheitswesen muß mit Patientendatenschutz vereinbart werden. Die Daten sind deshalb sicher zu pseudonymisieren. Das Bundesgesundheitsministerium hat diese Forderungen aufgenommen (S.66).
München, den 12. Dezember 2002
Reinhard Vetter