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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 27.4.2010

Bürger können der Weitergabe ihrer Meldedaten an Adressbuchverlage widersprechen

Darf die Meldebehörde Daten von mir an Adressbuchverlage weitergeben?
Die Meldebehörde darf den Namen, die Anschrift und den Doktorgrad sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an Adressbuchverlage weitergeben.
Kann ich die Weitergabe meiner Meldedaten an Adressbuchverlage verhindern?
Ja, durch Widerspruch bei Ihrer Meldebehörde. Auf das Widerspruchsrecht sind Sie bei der Anmeldung hinzuweisen.

Weitere Informationen dazu: