Der Bayerische Landesbeauftragte für
den
Datenschutz; Stand: 27.4.2010
Bürger können der Weitergabe ihrer Meldedaten an Adressbuchverlage widersprechen
- Darf die Meldebehörde Daten von mir an Adressbuchverlage weitergeben?
- Die Meldebehörde darf den Namen, die Anschrift und den
Doktorgrad sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet
haben, an Adressbuchverlage weitergeben.
- Kann ich die Weitergabe meiner Meldedaten an Adressbuchverlage
verhindern?
- Ja, durch Widerspruch bei Ihrer Meldebehörde. Auf das Widerspruchsrecht sind Sie bei der Anmeldung hinzuweisen.
Weitere Informationen dazu: