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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


01.12.2009

Bayerischer Datenschutzbeauftragter Dr. Petri legt seinen ersten Tätigkeitsbericht vor

Wie ist es um den Schutz unserer Privatsphäre und Verhaltensfreiheit bestellt? Dieser Frage geht der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Dr. Thomas Petri in seinem Tätigkeitsbericht für den Zeitraum vom 01.01.2007 bis 31.12.2008 nach.

Der heutige Datenschutz darf sich nicht mehr damit begnügen, die Bürgerinnen und Bürger vor dem Missbrauch ihrer persönlichen Daten zu schützen. Zu einem effektiven Freiheitsschutz müssen zusätzlich die Datenschutzkompetenz der Menschen und ihre Möglichkeiten zum technischen Selbstdatenschutz dringend gestärkt werden. Aufgrund der zunehmenden Vernetzung von Informationen sind heute auch Fragen nach der Transparenz hoheitlicher Datenverarbeitung immer dringlicher zu stellen.

Der Tätigkeitsbericht enthält zahlreiche Beiträge zu Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie zu Bürgerbeschwerden und Überprüfungen von bayerischen Behörden:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz konnte anlässlich der Präsentation berichten, dass seit Beginn des Jahres 2009 erfreuliche Entwicklungen stattgefunden haben. Insbesondere bei zentralen IT-Vorhaben, wie etwa bei TIZIAN und beim Verfahren "Amtliche Schuldaten" sind deutliche Verbesserungen des Datenschutzes zu erhoffen.

Abschließend wies Dr. Petri darauf hin, dass eine gesetzliche Regelung des Beschäftigtendatenschutzes aus seiner Sicht dringend geboten sei. "Ein Beschäftigtendatenschutzgesetz würde nicht nur dem Schutz des Persönlichkeitsrechts unserer Beschäftigten dienen, sondern auch zu mehr Rechtssicherheit für alle Betroffenen führen," sagte Dr. Petri.

München, 01.12.2009

Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50

E-Mail: dsb at datenschutz-bayern.de

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten