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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 25.05.2018
Wie können Sie sich zeitnah und automatisch über neue Inhalte dieses Webauftritts informieren lassen?
Wer über wesentliche neue Inhalte des Webauftritts des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz unterrichtet werden will, kann dies über RSS Feeds erreichen. Ein RSS Feed ist eine modernere Form des klassischen Newsletters, den Sie entweder mit Ihrem Browser oder mit einem speziellen Programm (RSS-Reader) lesen können.
Zur Unterrichtung über jeden wesentlichen, neuen Inhalt auf den Webseiten des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz bieten wir Ihnen folgenden RSS Feed an:
http://www.datenschutz-bayern.de/rss/inhalte.xml
Der Bayerische Landesbeauftragte stellt neue Inhalte bei entsprechender Veranlassung auf seine Webseiten.
Solche Inhalte sind insbesondere neue oder aktualisierte Beiträge in der Rubrik "Themengebiete". Auch Pressemitteilungen und der Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie Entschließungen der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder fallen hierunter.
Sie können sich per RSS Feed aber auch nur über neue Pressemitteilungen
http://www.datenschutz-bayern.de/rss/pressemeldung.xml
oder nur über neue Beiträge zur "Datenschutzreform 2018"
http://www.datenschutz-bayern.de/rss/datenschutzreform2018.xml
informieren lassen.