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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 24.05.2018

Wie gewährleisten Sie den Datenschutz im Unternehmen?

Sie sind ein privates Unternehmen im weiteren Sinn? Beispielsweise ein mittelständisches Unternehmen, ein Handwerksbetrieb, ein privater Pflegedienst oder ein niedergelassener Arzt?

Für Sie als privates Unternehmen können sich zahlreiche datenschutzrechtliche Fragen stellen. Wahrscheinlich sind Sie insbesondere daran interessiert, wie Sie personenbezogene Daten rechtskonform verarbeiten.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ist wegen seiner gesetzlich festgelegten Zuständigkeit für bayerische öffentliche Stellen allerdings hierfür nicht der richtige Ansprechpartner. Dies gilt auch für die Frage, ob ein Unternehmen im Einzelfall auf Bitte oder Aufforderung einer öffentlichen Stelle personenbezogene Daten dorthin übermitteln darf.

Mit Fragen zur Zulässigkeit von Datenverarbeitungen durch das Unternehmen können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde für den nicht öffentlichen Bereich wenden. Wie Sie die zuständige Aufsichtsbehörde finden, erfahren Sie hier.

Folgender Gesichtspunkt kann Ihnen oftmals eine erste Hilfestellung bieten:

Öffentliche Stellen, die nach Daten fragen, sind in vielen Fällen verpflichtet, Sie entweder darauf hinzuweisen, dass die Datenübermittlung freiwillig ist oder Sie darauf hinzuweisen, nach welcher Vorschrift Sie zur Datenübermittlung verpflichtet sind. Fehlt ein solcher Hinweis, fragen Sie danach!