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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 11.12.2024
Die Datenschutzkonferenz besteht aus den unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder. Sie hat das Ziel, die Datenschutzgrundrechte zu wahren und zu schützen, eine einheitliche Anwendung des europäischen und nationalen Datenschutzrechts zu erreichen und gemeinsam für seine Fortentwicklung einzutreten. Nachfolgend sind für den bayerischen öffentlichen Sektor bedeutende Entschließungen und Beschlüsse der Datenschutzkonferenz dokumentiert.
Ältere Entschließungen finden Sie im Archiv Datenschutzkonferenz.