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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 04.05.2020

Tätigkeitsberichte

Nach Art. 31 Abs. 5 Bayerisches Datenschutzgesetz (alte Fassung) hat der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz alle 2 Jahre einen Tätigkeitsbericht erstellt. 

Seit 25. Mai 2018 ist Art. 59 DSGVO anzuwenden. Danach erstellt und veröffentlicht der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz seinen Tätigkeitsbericht jährlich.

Online verfügbar sind folgende Tätigkeitsberichte:

Solange der Vorrat reicht, können die Tätigkeitsberichte auch in gedruckter Form bei der Geschäftsstelle des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz angefordert werden. Bitte nutzen Sie hierfür die Broschürenbestellung. Es wird um Verständnis gebeten, dass aus Kostengründen pro Bestellung höchstens jeweils 10 Exemplare versandt werden können.

Stichwortverzeichnis

Für Beiträge ab dem 18. Tätigkeitsbericht gibt es von "A" wie A-Bogen bis "Z" wie Zweitwohnungssteuer ein Stichwortverzeichnis:

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