≡ Sitemap

Presseecho

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz


05.08.2009

Presseecho: "Rentner müssen Steuern nachzahlen" (Süddeutsche Zeitung vom 03.08.2009) - Zum Datenschutz bei Alterseinkünften

Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass Rentner von Oktober an mit genaueren Kontrollen der Finanzämter rechnen müssten. Die Behörden könnten dann feststellen, ob jemand mehrere Renten erhalte, aber keine Steuererklärung abgegeben habe. Das Bundesfinanzministerium habe Nachforderungen „mit Augenmaß“ angekündigt.

Rechtliche Grundlage für die Besteuerung von Renten bildet das „Alterseinkünftegesetz“. Das Gesetz sieht vor, dass - beginnend mit dem Jahr 2005 - die Bezüge aus Alterseinkünften (z.B.: die gesetzliche Rente) verstärkt steuerpflichtig werden. Im Gegenzug werden die in der Erwerbsphase in eine Altersvorsorge eingezahlten Beträge zunehmend von der Einkommensteuer befreit.

Wie gelangt aber das Finanzamt an die Daten der Steuerpflichtigen, die eine genauere Kontrolle ermöglichen?

Das Alterseinkünftegesetz sieht dazu vor, dass die Rentenversicherungsträger und Lebensversicherungsunternehmen (bei Vorliegen einer Leibrentenversicherung) jährlich sog. "Rentenbezugsmitteilungen" an eine zentrale Stelle übermitteln. Dabei handelt es sich um die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie übermittelt die Daten nach einer internen Plausibilitätsprüfung an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn. Von dort werden sie an das für den jeweiligen Leistungsempfänger zuständige Finanzamt weitergeleitet. Dies soll erstmals im Oktober 2009 geschehen. Das zuständige Finanzamt prüft sodann anhand der vorliegenden Angaben, ob nach den Regelungen des Einkommensteuergesetzes bereits ergangene Steuerbescheide zu korrigieren sind bzw. ob der Leistungsempfänger zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist.

Im Klartext: Oberhalb bestimmter Grenzen haben die Rentner Rentenzahlungen früher wie heute zu versteuern. Das bedeutet unter Umständen, dass sie beim Finanzamt eine Steuererklärung abgeben müssen. Mit Inkrafttreten des Alterseinkünftegesetzes ist jetzt auch vorgesehen, dass die Finanzämter von den Rentenversicherungsträgern und Lebensversicherungsunternehmen über den Umweg der zentralen Stelle Mitteilungen über die gesetzliche Rente, die betriebliche Altersvorsorge oder eine privat abgeschlossene Rentenversicherung „ihrer“ steuerpflichtigen Rentner erhalten.

Aus datenschutzrechtlicher Sicht sieht das Alterseinkünftegesetz somit eine Durchbrechung des so genannten „Direkterhebungsgrundsatzes“ vor. Nach diesem Grundsatz hat eine öffentliche Stelle personenbezogene Daten im Regelfall direkt von der betroffenen Person - hier dem steuerpflichtigen Rentner - zu erheben. Der jeweilige Rentner (im Gesetz wird er Leistungsempfänger genannt) ist allerdings von der Datenübermittlung an die zentrale Stelle zu unterrichten. 

Die vom Alterseinkünftegesetz bereits ab Frühjahr 2006 (für das Jahr 2005) vorgesehenen Datenübermittlungen wurden aufgrund der Verzögerungen bei der Vergabe der die bisherige Steuernummer künftig ersetzenden Steuer-Identifikationsnummer immer wieder zurückgestellt. Auch wurden im Zusammenhang mit der Vergabe der Steuer-Identifikationsnummer erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken vorgebracht. 


München, 05.08.2009

Dr. Thomas Petri


Weitere Hintergrundinformationen: