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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


27.02.98

Zum Kommentar

„Der gläserne Mensch wird 20" in Augsburger Allgemeine vom 26.2.1998

habe ich nachstehenden Leserbrief übermittelt:

„Zum Kommentar „Der gläserne Mensch wird 20" möchte ich einige Anmerkungen machen:

Es ist völlig richtig, daß Vernetzung und Globalisierung der Datenverarbeitung massive Auswirkungen auf den Datenschutz haben, also auf das Recht der Menschen, über ihre eigenen Daten selbst zu verfügen. Nicht richtig ist aber, daß der Datenschutz sich um diese neuen Entwicklungen nicht kümmern würde. Der Datenschutz stellt sich dieser neuen Entwicklung sehr wohl, sie gehört zu den ausgesprochenen Arbeitsschwerpunkten. Auf die zahlreichen Datenspuren, die jeder bei der Nutzung moderner Informationstechnologie ohne besondere Vorkehrungen fast zwangsläufig hinterläßt, haben meine Kollegen und ich in der Vergangenheit vielfach hingewiesen, ich erstmals in meiner Denkschrift „Überlegungen zu aktuellen Aspekten des Datenschutzes", die ich im Mai 1996 Staatsregierung, Landtag und Senat vorgelegt habe. Ich habe darin gefordert, daß Datenschutz von Politik, Wirtschaft und Verwaltung auch als Unternehmensziel begriffen werden soll, dessen Realisierung auch Geld kostet, der aber auch als Verkaufsargument einer datenschutzfreundlichen Lösung Geld bringen kann. Ich habe in der Denkschrift nicht nur die Anpassung der rechtlichen Regelungen an die neuen Situationen gefordert, sondern auch technische und organisatorische Maßnahmen, mit denen durch „datenschutzfreundliche Technik und Verfahrenskonzeptionen" das Risiko der Kenntnisnahme von Nutzungs- und Verbindungsdaten ohne oder gegen den Willen der Medien- und Dienstenutzer verringert, möglichst ausgeschlossen werden kann. Diese Vorschläge, die in der einen oder anderen Form nicht nur von mir, sondern von allen Kollegen gemacht worden sind, sind in die Teledienstgesetzgebung und in die Neuregelung des Mediendienstestaatsvertrags eingeflossen. Der Arbeitskreis „Technik und Organisation" der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat im Oktober 1997 (nebenbei bemerkt: unter Federführung Bayerns) ein Arbeitspapier zu datenschutzfreundlichen Technologien vorgelegt, die Konferenz hat unter dem turnusmäßigen Vorsitz Bayerns ebenfalls im Oktober 1997 Entschließungen zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und Modernisierung des Datenschutzrechts und zur Erforderlichkeit datenschutzfreundlicher Technologien gefaßt. Diese Vorlagen wurden den Verantwortlichen in Politik übermittelt und auch der Presse zur Verfügung gestellt. Sie können auf meiner Homepage im Internet unter http://www.bayern.de/dsb, demnächst unter http://www.datenschutz-bayern.de abgerufen werden.

Zu Ihren Hinweisen auf die Notwendigkeit von Datenabgleichen zur Mißbrauchsbekämpfung im Sozialbereich: Das Bundessozialhilfegesetz sieht seit einiger Zeit schon die Abgleiche zwischen den Sozialhilfebehörden einerseits und der Bundesanstalt für Arbeit und den Trägern der gesetzlichen Unfall- und Rentenversicherung andererseits, sowie zwischen Sozialhilfebehörden untereinander vor. Daß diese gesetzliche Regelung bisher nicht vollzogen werden konnte, lag nicht am Datenschutz, sondern an der fehlenden Ausführungsverordnung, die von der Bundesregierung erst jetzt vorgelegt wurde.

Der Datenschutz hat die Zeichen der Zeit erkannt, er stellt sich den neuen Herausforderungen. Er wird aber auch seinem gesetzlichen Auftrag entsprechend darauf achten, daß datenschutzrechtliche Vorschriften, die übrigens nicht zur beliebigen Verfügung der Verwaltung oder der Datenschutzbeauftragten stehen, eingehalten werden. Der Datenschutz wird sich auch dafür einsetzen, daß bei neuen Gesetzen und Verordnungen das Recht der Menschen, über die Informationsverarbeitung über sich selbst zu entscheiden, angemessen in die Abwägung des Gesetzgebers einbezogen wird. Das wird auch in der Zukunft zu Widersprüchen der Datenschutzbeauftragten gegen Ausforschungs- und Abgleichsvorhaben führen. Auch diese Widersprüche gehören nach meinem Verständnis zu den Aufgaben der Datenschutzbeauftragten.

München, den 27.2.1998

Reinhard Vetter"


Mehr Informationen erhalten Sie bei:

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Wagmüllerstraße 18
80538 München
Tel: 089/21 26 72 - 0
FAX: 089/21 26 72 - 50
E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de