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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 01.02.2006

Zuständigkeiten des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz ist in Ausübung seines Amtes unabhängig, keinen Weisungen, sondern nur dem Gesetz unterworfen. Er kontrolliert bei den öffentlichen Stellen des Freistaates Bayern sowie den kommunalen Körperschaften und den sonstigen der Aufsicht des Freistaats Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts, ob die Datenschutzgesetze, aber auch andere Vorschriften über den Datenschutz eingehalten werden. Hierfür ist ihm eine Geschäftsstelle mit rund 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugeordnet.

Wenn Sie glauben, dass beim Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten durch die genannten öffentlichen Stellen Fehler begangen wurden, können Sie sich gerne an ihn wenden. Er wird Ihrer Beschwerde nachgehen; falls ein Fehler vorliegt, seine Bereinigung fordern und Sie vom Ergebnis seiner Überprüfungen unterrichten.

Wegen einer Auskunft über Daten, die über Sie gespeichert sind, können Sie sich an die jeweilige speichernde Stelle wenden. Sollten Sie innerhalb angemessener Frist keine Auskunft erhalten oder aufgrund der erteilten Auskunft Anhaltspunkte für eine Verletzung Ihrer Rechte auf Einhaltung des Datenschutzes sehen, können Sie den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz ebenfalls um Nachprüfung bitten.

Neben der Prüfung von Einzeleingaben führt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz regelmäßige Kontrollen durch. Die Ergebnisse seiner Kontroll- und Prüfungstätigkeit veröffentlicht er in Tätigkeitsberichten, die er nach dem Bayerischen Datenschutzgesetz mindestens alle zwei Jahre vorlegt und die Sie aus der Rubrik Tätigkeitsberichte selbst herunterladen können. Weiter können Sie von ihm allgemeines Informationsmaterial über den Datenschutz erhalten sowie u.a. aus den Rubriken Technik und Verwaltung selbst herunterladen.

Den Text des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) und weiterer wichtiger Datenschutzvorschriften finden Sie unter der Rubrik Recht & Normen.

Für Datenschutzfragen bei Bundesbehörden und bei Dienststellen, deren Zuständigkeitsbereich über den Freistaat Bayern hinausgeht, z.B. für Ersatzkrankenkassen, ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zuständig.

Für Fragen des Datenschutzes im privaten Bereich, z.B. die Datenverarbeitung durch Adressbuchverlage, Werbeagenturen oder Kreditschutzorganisationen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im privaten Bereich in Bayern, die Regierung von Mittelfranken. Wenn Sie hinsichtlich der Zuständigkeit im Zweifel sind, steht immer auch der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz zur Verfügung.