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Terminhinweis

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


18.01.2012

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz informiert für die Konferenz der Datenschutzbeauftragtendes Bundes und der Länder zum Thema

6. Europäischer Datenschutztag
Veranstaltung am 27. Januar 2012 in Berlin

Terminhinweis

München, 18.01.2012

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder richtet am

Freitag, 27. Januar von 10:00 bis 14:00 Uhr in der Vertretung des
Freistaates Bayern beim Bund, Behrenstraße 21/22, 10117 Berlin

anlässlich des 6. Europäischen Datenschutztages (28.1.2012) eine Veranstaltung zum Thema "Vorratsdatenspeicherung" aus.

"Dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf, gehört zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, für deren Wahrung sich die Bundesrepublik in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss."

Mit dieser Aussage hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 2. März 2010 zur "Vorratsdatenspeicherung" klar gestellt, dass in der Bundesrepublik nur ein sehr eingeschränkter Spielraum für anlasslose, vorsorgliche Datensammlungen besteht.

Eine gesetzliche Neuregelung der "Vorratsdatenspeicherung" von Telekommunikationsverkehrsdaten ist bisher nicht erfolgt. Die Politik ringt bis heute mit den Fragen, inwieweit die "Vorratsdatenspeicherung" tatsächlich zur Verbrechensbekämpfung benötigt wird und ob es nicht verhältnismäßigere Alternativen gibt.

Wie müsste ein schlüssiges Gesamtkonzept im Hinblick auf die Wahrung grundrechtlicher Freiheiten aussehen? Ist dies überhaupt möglich? Wie wichtig sind "Vorratsdatenspeicherungen" für die Innere Sicherheit, aber auch für andere Lebensbereiche tatsächlich? Gibt es Alternativen?

Die Veranstaltung soll einen Rahmen für die Diskussion vorgenannter und weiterer Aspekte zur "Vorratsdatenspeicherung" bieten.

Hinweis:
Die verfügbare Raumkapazität ist leider bereits durch die bislang erfolgten Anmeldungen erschöpft.

Dr. Thomas Petri

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten