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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 19.11.2021

Sonderinformationen 3 zum mobilen Arbeiten mit Privatgeräten zur Bewältigung der Corona-Pandemie

Der Bayerische Landesbeauftragte hat bisher zwei Sonderinformationen zum mobilen Arbeiten und zur Nutzung von Privatgeräten zur Bewältigung der Corona-Pandemie veröffentlicht:

  1. Sonderinformation 1 mit erweiterten Ausnahmeregelungen für den Katastrophenfall, gültig bis zum 21.06.2020
  2. Sonderinformation 2 zum Übergang zum Regelbetrieb, gültig ab 22.06.2020

Am 11.11.2021 hat die Staatsregierung aufgrund des starken Infektionsgeschehens und der Belastungssituation erneut den Katastrophenfall für Bayern ausgerufen.

Wir gehen grundsätzlich davon aus, dass die öffentlichen Stellen in Bayern die Zeit seit dem letzten Katastrophenfall genutzt haben, um Defizite hinsichtlich der IT-Ausstattung und der elektronischen Kommunikation zu identifizieren und an deren Behebung zu arbeiten. Die Feststellungen der Sonderinformation 2 behalten daher auch im neuerlichen Katastrophenfall grundsätzlich ihre Gültigkeit. Soweit die Umsetzung dieser Maßnahmen bisher noch nicht (vollständig) möglich war, z.B. aufgrund von Lieferschwierigkeiten von Geräten oder massiven Personalausfällen, kann befristet - unter Einbeziehung der behördlichen Datenschutzbeauftragten - auf die in der Sonderinformation 1 geschilderten Ausnahmeregelungen zurückgegriffen werden.