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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz; Stand: 04.01.2022

Aktuelle Kurz-Information 38: 3G-Zutrittsregel im bayerischen öffentlichen Dienst

Die bislang in § 28b Abs. 1 bis 3 Infektionsschutzgesetz vorgesehene 3G-Zutrittsregel am Arbeitsplatz ist zum 19. März 2022 aufgehoben worden (Art. 1 Nr. 6 Buchst. a des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften vom 18. März 2022 [BGBl I S. 466]). Die Aktuelle Kurz-Information 38 "3G-Zutrittsregel im bayerischen öffentlichen Dienst" (PDF) gibt die bis zum 18. März 2022 geltende Rechtslage wieder. Ausdrücklich hingewiesen wird auf die in diesem Dokument unter Nr. 3 d) enthaltenen Ausführungen zur Löschung der auf Grundlage von § 28b Abs. 3 Satz 3 IfSG a. F. erhobenen Daten.

Bitte beachten Sie, dass nach derzeit geltender Rechtslage bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen eine 3G-Zutrittsregelung am Arbeitsplatz für bestimmte Bereiche weiter vorgesehen werden kann.