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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


14.03.2005

Presseerklärung der 69. Datenschutzkonferenz vom 10.-11. März 2005

Die Konferenz einigte sich auf Entschließungen zur elektronischen Gesundheitskarte und zur Personalisierung der Tickets zur Fußball-Weltmeisterschaft. Die Positionen im Hinblick auf die Durchführung von DNA-Analysen im Strafverfahren und im Rahmen eines geplanten Gendiagnostikgesetzes wurden abgestimmt. Weitere Themen der Konferenz waren: Änderungen im Steuerrecht, u.a. der geplante Datenabruf von Kontostammdaten von Banken durch Finanzämter und sonstige Behörden, die Datenverarbeitung im Rahmen von Hartz IV bei der Beantragung von Arbeitslosengeld II, Pläne für ein JobCard-Verfahren, für ein Bundesdatenschutzauditgesetz, für Informationsfreiheitsgesetze im Bund und in den Ländern sowie für ein Telemediengesetz. Mit großer Sorge beurteilt die Konferenz die Entwicklung, immer mehr Daten der Bürgerinnen und Bürger in zentralen Datenbanken zu verwalten oder den Zugriff auf sie zu ermöglichen. Bekräftigt hat die Konferenz ihre bisherige Ablehnung einer Vorratsdatenspeicherung von Verkehrsdaten der Telekommunikation.

Am 14. März 2005 wird die Bundesgesundheitsministerin Grundlinien einer Lösungsarchitektur für die elektronische Gesundheitskarte auf der CeBIT vorstellen. Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten weist in ihrer Entschließung darauf hin, dass bei der technischen und organisatorischen Umsetzung dieser Karte das Patientengeheimnis und die Wahlfreiheit der Patientinnen und Patienten bei der Datenspeicherung und -übermittlung gewahrt werden müssen. Dies gilt für das Konzept für den Zugriff auf Patientendaten oder für die technische Verfügungsmöglichkeit durch die Versicherten. Vor der flächendeckenden Einführung der Karte ist eine Erprobung und eine unabhängige Begutachtung notwendig.

Das Sicherheitskonzept bei der Fußballweltmeisterschaft wurde von den Datenschutzbeauftragten kritisch hinterfragt. So erfolgt beim Bestellen von Tickets eine übermäßige Erhebung von Daten über die Fußball-Fans. Nach Ansicht der Konferenz darf die Personalisierung sämtlicher Eintrittskarten kein Vorbild für künftige Großveranstaltungen werden. Die Konferenz einigte sich auf ein Schreiben an die verantwortlichen Innenminister sowie den Deutschen Fußballbund, in dem Verbesserungen beim Datenschutz bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung von Personen gefordert werden, die beruflich in Rahmen der Weltmeisterschaft in den Stadien zugelassen werden.

Die Konferenz bekräftigte ihre Position, dass der Einsatz der Identifizierung im Rahmen des Strafverfahrens mit Hilfe der DNA-Analyse rechtlich nicht mit dem klassischen Fingerabdruckverfahren gleichgesetzt werden kann. Bei DNA-Massen-Screenings wird die Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und die Einhaltung verfahrensrechtlicher Sicherungen gefordert: Grundlage solcher Screenings müssen eine richterliche Anordnung und die Zustimmung der Betroffenen sein. Der Kreis der Betroffenen muss eng eingegrenzt werden: "Nichttreffer-Fälle" sind umgehend zu löschen.

Die Konferenz betonte weiterhin, dass heimliche genetische Tests, auch zur Feststellung der Vaterschaft, verboten bleiben müssen. Durch ein Gendiagnostikgesetz muss gewährleistet werden, dass Genanalysen nur unter klar definierten inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zugelassen werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Ergebnisse von medizinischen Genanalysen nicht für andere Zwecke, z.B. im Rahmen von Arbeits- oder Versicherungsverträgen, missbraucht werden.

Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder erklärten ihre Bereitschaft, große informationstechnische Projekte der Bundesregierung aus Datenschutzsicht zu begleiten. Dies gilt z.B. für die Antragsbearbeitung beim Arbeitslosengeld II, für das geplante JobCard-Verfahren, für die elektronische Steuererklärung oder für den Datenabruf von Kontodaten bei Banken durch Finanzbehörden. Bei all diesen Verfahren sehen sie mit Sorge, dass bisher Datenschutzbelangen nicht ausreichend Rechnung getragen wurde. Sie weisen darauf hin, dass das Fehlen eines angemessenen Datenschutzes zwangsläufig zu mangelnder Akzeptanz in der Bevölkerung und zum Scheitern der Projekte führen kann.