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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


15.05.2007

Datenschützer Betzl: Bayern Spitze beim Kampf gegen die Privatsphäre

"Bayern ist wieder mal an der Spitze", so Datenschützer Betzl zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Einführung von Online-Durchsuchungen "an der Spitze nämlich des Kampfes gegen die Reste bürgerlicher Privatsphäre".

Mit Beschluss vom 31. Januar 2007 hat der Bundesgerichtshof verdeckte Online-Durchsuchungen wegen fehlender Rechtsgrundlage für unzulässig erklärt. Während die übrigen Rechts- und Sicherheitspolitiker in Deutschland noch über die Frage diskutieren, ob Online-Durchsuchungen für Strafverfolgungszwecke wirklich erforderlich sind, ob sie angesichts des damit verbundenen tiefen Eingriffs in die Privatsphäre der Bürger überhaupt vertretbar sind, und ob eine Grundgesetzänderung notwendig ist, setzt sich Bayern über alle Bedenken hinweg. Das bayerische Kabinett verabschiedete heute einen Gesetzentwurf, in dem die Durchsuchung von Computern zu Strafverfolgungszwecken unter den gleichen Voraussetzungen wie eine Telekommunikationsüberwachung vorgesehen ist.

Gerade das Beispiel der Telekommunikationsüberwachung, das dem Bayerischen Justizministerium als Vorlage für die Regelung diente, zeigt aber, wie schnell sich ein Ermittlungsinstrument zur massenhaften Standardmaßnahme ausweiten kann. Die Anzahl der Anordnungen von Telekommunikationsüberwachungen in Deutschland hat von 12.651 im Jahr 1999 auf erschreckende 35.015 im Jahr 2005 zugenommen.

Die auf einem Computer gespeicherten Daten können - je nach Inhalt - aufgrund ihrer Vielzahl und besonderen Sensibilität weite Einblicke in die Persönlichkeit des Betroffenen geben. Sie unterliegen einem besonderen Schutz, insbesondere, wenn der Kernbereich privater Lebensgestaltung betroffen ist. Diesen Schutz darf der Staat nicht gefährden, indem er heimlich in private Computer eindringt und Daten ausspäht. Für die Ermittlungsbehörden besteht bisher schon die Möglichkeit, im Rahmen von offenen Wohnungsdurchsuchungen auf Computerdaten zuzugreifen. Dies muss reichen.

Dem Bürger muss ein Raum zur Entfaltung seiner Persönlichkeit bleiben. Dieser wäre unvertretbar eingeschränkt, wenn neben den bereits existierenden Rechtsgrundlagen für heimliche Ermittlungsmaßnahmen, wie Wohnraumüberwachung, Telekommunikationsüberwachung, Rasterfahndung, Funkzellenabfrage, IMSI-Catcher etc. nun auch noch eine Rechtsgrundlage für den heimlichen Zugriff auf private Computerdaten geschaffen würde.

Trost findet Betzl nur bei dem Gedanken, dass das immer enger geknüpfte Überwachungsnetz künftig Jeden ohne Ansehen der Person und ohne Möglichkeit des Entrinnens erfassen wird. "Die Revolution der staatlichen Ausspähung und Überwachung wird auch vor ihren Urhebern nicht Halt machen", so Betzl in Anlehnung an ein bekanntes Sprichwort.

München, 15.05.2007

Karl Michael Betzl

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50

E-Mail: dsb at datenschutz-bayern.de

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