Sie sind hier: > Start > Presse > Archiv > Bürger können sich gegen Wahlwerbung schützen
Pressemitteilung
des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
07.07.2008
Bürger können sich gegen Wahlwerbung schützen
Vor Wahlen häufen sich die Beschwerden von Bürgern über persönlich an sie adressierte Wahlwerbung. Viele Bürger sind mit der Weitergabe ihrer Namen und Anschriften an politische Parteien zu Wahlwerbezwecken nicht einverstanden. Der ständige Vertreter des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz Direktor Dr. Worzfeld weist anlässlich der Landtagswahl im Herbst dieses Jahres deshalb darauf hin, dass Bürger, die eine Weitergabe ihrer Daten an Parteien und Wählergruppen zu Wahlwerbezwecken nicht wollen, der Weitergabe widersprechen können. Sie sollten sich dazu möglichst frühzeitig an das Meldeamt wenden.
Nach dem Bayerischen Meldegesetz darf die Meldebehörde Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, den Doktorgrad und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen maßgebend ist, es sei denn, der Bürger hat dieser Weitergabe seiner Daten widersprochen.
München, 03.07.2008
I.V.
Dr. Karlheinz Worzfeld
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten