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Pressemitteilung
des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz
31.08.2009
Sexualstraftäterdatei verfassungskonform gestalten
Der Leiter der Staatskanzlei, Staatsminister Siegfried Schneider, fordert einem Pressebericht zufolge, dass auch Meldebehörden, Jugendämter und Kindergärten auf die polizeiliche Sexualstraftäterdatei "HEADS" (Haft - Entlassenen - Auskunfts - Datei - Sexualstraftäter) zugreifen können. Der Schutz der Bevölkerung gehe dem Datenschutz vor.
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Petri, reagiert auf diese Forderung mit Unverständnis. "Ich bedauere es sehr, dass gerade bei einem solchen ernsten Thema undifferenziert ein Gegensatz zwischen Datenschutz und Sicherheit behauptet und einseitig ein Vorrang zugunsten der Sicherheit angenommen wird. Fünfundzwanzig Jahre nach dem Volkszählungsurteil ist eine solche Betrachtungsweise nicht mehr zeitgemäß."
Herr Dr. Petri sieht sich beim Schutz der Bevölkerung vor Sexualstraftaten mit dem Minister zwar einig. Dieser Schutz besitzt einen hohen Stellenwert. Er muss aber die Vorgaben des Grundgesetzes beachten. Dazu zählen insbesondere die Beachtung der Grundsätze der Erforderlichkeit, der Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit. Die Forderung nach nichtpolizeilichen Zugriffen auf HEADS entspricht diesen Grundsätzen jedoch nicht.
Die polizeiliche Sexualstraftäterdatei HEADS dient dem Zweck, künftige Sexualstraftaten zu verhindern. Soweit es zu diesem Zweck erforderlich ist, kann die Polizei auch bislang im Einzelfall Auskünfte an andere Behörden erteilen. Hiergegen bestehen keine grundsätzlichen datenschutzrechtlichen Bedenken.
Ein anlassloser und unbeschränkter Zugriff auf Sexualstraftäterdateien dient dagegen nicht dem Schutz der Bevölkerung. Er wäre rechtswidrig, weil er - jenseits von Notwendigkeiten - den unkontrollierten Zugriff auf sensible Daten ermöglichen würde. Darüber hinaus wäre die Realisierung der Forderung ein erster Schritt zu einem verfassungswidrigen öffentlichen Pranger.
München, 31.08.2009
Dr. Thomas Petri
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50
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