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Pressemitteilung

des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz


22.07.2011

Informantenschutz in Beschäftigungsverhältnissen endlich durch Gesetz regeln!

EGMR-Urteil veranschaulicht datenschutzrechtlichen Regelungsbedarf in "Whistleblower-Fällen"

Mit Urteil vom 21.07.2011 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) festgestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland das Recht der Meinungsfreiheit aus Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt hat. Hintergrund dieser Entscheidung ist die von deutschen Arbeitsgerichten bestätigte Kündigung einer Pflegerin durch ihren Arbeitgeber. Die Pflegerin hatte schwerwiegende Missstände in einer Heimeinrichtung den zuständigen staatlichen Behörden angezeigt.

Der Gerichtshof wies darauf hin, dass die Pflegerin als "Whistleblowerin" in guter Absicht gehandelt habe, die gegebenen Informationen korrekt und im öffentlichen Interesse gewesen seien. Überdies habe die Pflegerin zunächst den Arbeitgeber mehrfach erfolglos gebeten, die Missstände zu beseitigen und erst danach die zuständigen Behörden informiert. Von der Verletzung einer Loyalitätspflicht gegenüber dem Arbeitgeber könne daher nicht die Rede sein.

Der Fall verdeutlicht erneut die hohen Risiken, die Beschäftigte in Deutschland auf sich nehmen müssen, wenn sie schwerwiegende betriebs- oder behördeninterne Missstände öffentlich machen oder auch nur den zuständigen Kontrollbehörden zur Kenntnis bringen wollen. Angesichts dieser Sachlage hat die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder wiederholt gefordert, den datenschutzrechtlichen Informantenschutz im Beschäftigungsverhältnis endlich durch Gesetz zu regeln.

Auch die vorherige Bundesregierung hatte bereits im Jahr 2007 - veranlasst durch die sogenannten Gammelfleisch-Skandale - die Notwendigkeit erkannt, einen arbeitsrechtlichen Schutz von Informanten gesetzlich zu verankern. Vor diesem Hintergrund ist die jetzige Ankündigung des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die Erforderlichkeit einer gesetzlichen Klarstellung "eingehend prüfen" zu wollen, unzureichend.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Herr Dr. Thomas Petri führt hierzu aus: "Alle Tatsachen liegen auf dem Tisch. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode gab es eine Sachverständigenanhörung, welche die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung klar belegt hat. Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zeigt deutlich, dass ein angemessener gesetzlicher Vertraulichkeitsschutz für verantwortungsbewusste Informanten in Beschäftigungsverhältnissen nicht mehr auf die lange Bank geschoben werden darf."

Dr. Thomas Petri

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz

Tel.: 089 212672-0
Fax: 089 212672-50

E-Mail: dsb at datenschutz-bayern.de

Abdruck honorarfrei unter Quellenangabe, Belegexemplar erbeten